Erwerbsminderungsrente und Wohngeld? Wohnung anmieten

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Hallo Benjamin,

du hast Recht, du kannst Wohngeld erst bekommen, wenn du auch Mieter einer Wohnung bist. Ich frage mich allerdings, warum du über Wohngeld nachdenkst. Such dir eine Wohnung und geh damit zum Sozialamt. Dort fragst du einen SB der für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständig ist, ob du in diese Wohnung ziehen darfst. Das wirst du in der Regel können, wenn sie laut KdU-Richtlinie angemessen ist. Sodann stellst du einen Antrag auf Grundsicherung bei dem SB. Die Grundsicherung ermittelt sich aus dem Regelbedarf von 364 EUR zzgl. deiner angemessenen (neuen) Kosten für Unterkunft und Heizung. Davon abgesetzt wird deine bereinigte Nettorente. Eigentlich sollte damit dann dein Bedarf gedeckt sein. Bekommst du dort nicht soo viel, wie ggf. Wohngeld kannst du immer noch Wohngeld beantragen. Du darfst allerdings dann keine GruSi mehr in Anspruch nehmen.

Viele Grüße S.

Wenn du nur EM-Rente in Höhe von 463 € hast, kannst du aufstockend Grundsicherung beantragen. Dann kommst du auf den gleichen Satz wie Hartz IV