Gilt bei einer Kündigung das Datum des Poststempels als fristgerecht?
Ich habe meinen Internet/Telefonvertrag bei Versatel schriftlich am 30.01. 2013 fristgerecht (Datum des Poststempels eingenhändig am Schalter eingeholt) gekündigt. In den AGB gibt es keine genaue Definition dazu). Leider akzeptiert Versatel dies nicht und geht vom Posteingang im Hause aus (erst 5.2., nun schon 4.2.) und bestätigt mir immer wieder eine Vertragsverlängerung bis zum 30.04.2014. Wer kann mir bitte mit einer konkreten Rechtsauskunft zum Sachverhalt weiter helfen?
10 Antworten
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Das heißt, sie entfaltet ihre rechtliche Wirkung erst mit Zugang beim Empfänger.
Nachdem zwischen Poststempel und Zugang beim Empfänger noch mindestens eine Nacht liegt, geht die Kündigung in Deinem Fall nicht fristgemäß zu.
Leider akzeptiert Versatel dies nicht und geht vom Posteingang im Hause aus (erst 5.2., nun schon 4.2.)
Das ist völlig korrekt.
Zitat:
Versatel DSL Kündigungsfrist
Der Versatel DSL Vertrag kann immer mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden. Dies gilt sowohl für die fristgerechte Kündigung des Versatel DSL Vertrags zum Ende der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit, als auch nach der ersten Vertragsverlängerung um 12 Monate. Läuft der Versatel DSL Vertrag zum Beispiel Ende Februar aus, dann hat die DSL Kündigung bis Ende November zu erfolgen. Bei der Kündigung des DSL Vertragsverhältnisses mit Versatel DSL ist zu beachten, dass es für die Rechtzeitigkeit der Kündigung nicht auf das Absenden, sondern auf den Zugang beim DSL Anbieter ankommt.
Bei Fristeinhaltungen ist immer der Zeitpunkt des Eingangs beim Empfänger maßgebend. Der Poststempel ist nur bei Preisausschreiben wichtig.
Vielleicht hätte es das Einwurfeinschreiben ja getan, das wäre vielleicht am 31. 1. da gewesen.
Der Versatel Shop ist nicht der Empfänger der Kündigung, der Shop ist nur Vermittler, die Kündigung mußt Du an den Anbieter senden. Und über die Kündigungsmodalitäten steht immer was in den AGBs, da ansonsten die Verträge unwirksam wären.
Der Eingang der Kündigung beim Shop ist irrelevant, es sei denn, Versatel bestätigt Dir die Korrektheit vor Ort. Und dass der Shop dort nicht mehr ist, ist gelinde gesagt EUER Problem. IHR habt dafür zu sorgen, dass die Kündigung zur richtigen Zeit am richtigen Ort ist. Ist sie das nicht, Pech gehabt.
Wenn nichts anderes in den AGB steht, gilt bei jeder Kündigungsfrist das Datum des Eingangs beim Empfänger; damit ist die Kündigung verspätet eingegangen und der Vertrag hat sich verlängert - versatel ist hier im Recht.
Die Kündigung mußte am 30.01.2013 beim Anbieter vorliegen und von diesem auch bestätigt worden sein. Eigentlich reicht ein einfacher Posteingangsnachweis, den Du erhalten würdest, wenn Du die Kündigung per Einschreiben mit Rückantwortkarte da hin sendest. Eine Vertragskündigung muß meist mind. 3 Monate vor Ablauf des Vertrages vorliegen, ansonsten verlängert sich der Vertrag je nach Anbieter und AGB um ein oder 2 Jahre.
Die Kündigung mußte am 30.01.2013 beim Anbieter vorliegen
soweit korrekt
und von diesem auch bestätigt worden sein.
das ist wiederum nicht korrekt...
Einschreiben mit Rückantwortkarte da hin sendest
Die teuerste Variante. Ich bevorzuge mit Kunden das Einwurfeinschreiben und bisher hat hinterher kein einziger Empfänger Stunk gemacht.
Bei einer Kündigung gilt stets das Datum des Zugangs beim Vertragspartner. Das ist einer der Gründe, warum Kündigungen
a) immer schriftlich und
b) immer per Einschreiben
erfolgen müssen.
Somit ist Versatel im Recht, wenn sie von einer Vertragslaufzeit bis 2014 ausgehen, da die Kündigung nicht fristgerecht in den Einflussbereich des Empfängers gelangt ist..
Quatsch, wo bitte stehen denn in den gesetzlichen Vorgaben diese kühnen Behauptungen? Ich kann bei meinem Vermieter das Ding auch in den Briefkasten werfen und gut ist und meine Unterschrift ist meist nicht einmal notwendig, so jedenfalls schon viele Gerichte. Und wer bitte bestätigt mir, daß in dem Umschlag wirklich die Kündigung war? Die Mieter behaupten ja auch immer öfters, daß die BK-Abrechnung gar nicht oder nur unvollständig im Umschlag war und kommen damit durch. Alles immer so eine Sache, mit dem Verschicken und was der Empfänger davon hält.
Quatsch, wo bitte stehen denn in den gesetzlichen Vorgaben diese kühnen Behauptungen?
Sie ergeben sich aus den Formvorschriften, bzw. - je nach Rechtsgeschäft - aus der gesetzlichen Grundlagen lt. BGB. ich wollte allerdings auch nicht auf die Gesetzeslage abheben, sondern auf das ganz praktische Vorgehen bei jeder Kündigung (auch dort, wo die Formvorschriften nicht greifen), einfach aus Nachweisgründen. Insofern war meine Formulierung missverständlich.
Ich kann bei meinem Vermieter das Ding auch in den Briefkasten werfen und gut ist
Das ist richtig, widerspricht aber so auch nicht meiner Aussage. Du musst nur ggfs. nachweisen können, dass Du es ihm zugestellt hast und dass auch die Kündigung darin enthalten war. Hier geht es aber dem OP darum, wann die Kündigung als zugestellt gilt. Das eben ist erst mit dem Termin als erfüllt anzusehen, zu dem das Schreiben in die Machtbereich des Empfängers gelangt war.
Alles immer so eine Sache, mit dem Verschicken und was der Empfänger davon hält.
Ack. Im Zweifelsfall direkt aushändigen vor Zeugen, oder durch GV zustellen lassen.
- Nicht JEDE Kündigung muss schriftlich erfolgen !
- Nicht JEDE Kündigung muss per Einschreiben erfolgen !
Dass das jeweils besser ist, weils dann nachweisbar und der Empfang nachvollziehbar ist, ist ja in der Praxis etwas ganz anderes. Deine Äußerung war tatsächlich mißverständlich ;-)
danke für die raschen Antworten an alle hilfsbereiten Poster!
@ gejaf biite, wo kann ich das mit dem Zugang beim Anbieter nachvollziehbar nachschlagen? In den AGB hab ichs so nicht gefunden. Ich glaub, ich muß da was zusätzlich kurz erklären. Wir haben unseren Vertrag im Shop vor Ort abgeschlossen und wollten dort auch kündigen. Und ich hab auch nochmal im Internet nach der genauen Adresse geschaut, da ich wußte, der Versatel-Shop ist umgezogen. Als wir dann, leider am letzten Tag, vor Ort waren, gab es nur noch die Türschilder des Shops, aber keinen Shop mehr. Unser nächster Weg führte uns dann gezwungenermaßen zum nächsten Postamt.