Veröffentlichung eines Fotos, nach privater Feier

6 Antworten

Kommt drauf an. Grundsätzlich braucht man zur Veröffentlichung des Bildes einer Person deren Einwilligung, § 22 KUG.

Jedoch macht § 23 KUG davon einige Ausnahmen: so ist die Veröffentlichung des Bildes einer Person auch ohne Einwilligung erlaubt, wenn sie an Versammlungen und Aufzügen (darunter fällt deine Feier) teilgenommen haben. Jedoch gilt das nur insoweit, dass das Bild die Versammlung an sich zeigt und die Person damit in der Masse ihre Individualität verliert. Ist sie jedoch herausgehoben, so benötigt man wieder ihre Zustimmung.

Die Veröffentlichung deines Fotos könnte also deine Einwilligung benötigen, das kann man aber nicht beurteilen, ohne das Foto gesehen zu haben. Möglicherweise hast du einen Unterlassungsanspruch.

Das kann man dir leider nicht beantworten ohne die Fotos zu kennen. Zwar gibt es ein Perönlichkeitsrecht, allerdings gibt es hier auch viele Ausnahmen. Man kann nur anhand der tatsächlichen Fotos beurteilen, wie in jedem einzelnen Fall die Lage zu sehen ist. Klarheit kann dir hier nur ein Anwalt geben, der die Fotos auch selbst bewerten kann.

Nun sind es bilder, wo ich mit paar anderen Freunden am Tisch sitze.

Eine private Feier fällt zwar nicht unter die Ausnahmeregelung für öffentliche Veranstaltungen, wenn du aber nur eine von vielen anderen Personen bist, könnte das als Beiwerk durchgehen und wäre damit ebenfalls eine Ausnahme nach §23 KUG, für die es keine Erlaubnis zur Veröffentlichung braucht.

Nein, das darf er ohne deine Genehmigung nicht.

Geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten, wie Du rechtlich vorgehen kannst. Unterlassungsklage, Entschädigungszahlung usw.

Diese Frage lässt sich nicht eindeutig mit ja oder nein beantworten. Einerseits kommt es darauf an, wie viele Personen auf dem jeweiligen Foto zu sehen sind. Denn wenn zum Beispiel ein Pressefotograf Fotos von einem Fußballspiel veröffentlicht, sind hier ja meist Dutzende von Personen (Spieler, Zuschauer etc.) zu sehen. Wenn hier jeder einzelne Zuschauer Einspruch erheben würde, dürften hier ja niemals Fotos veröffentlicht werden. Andererseits können hier Personen des öffentlichen Lebens ein Recht auf Veröffentlichung nicht generell verbieten. Wenn also der Vereinsvorsitzende auf einer Vereinsfeier eine Rede hält, dürfte hier wohl das Verbot einer Veröffentlichung von Fotos schwer werden.

Also, eine bekannte hat eine Abschiedsfeier veranstalet! Und ich habe dem fotografen und der bekannten gesagt, dass ich keine Bilder veröffentlicht haben will, wo ich erkennbar darauf bin. Nun sind es bilder, wo ich mit paar anderen Freunden am Tisch sitze.

Ein Fußballspiel ist eine öffentliche Veranstaltung. Tauchen die Personen im Hintergrund auf und das Bild zeigt hauptsächlich die Veranstaltung an sich, liegt eine Ausnahme nach § 23 KUG vor.

Eine private Feier ist keine öffentliche Veranstaltung.

Einerseits kommt es darauf an, wie viele Personen auf dem jeweiligen Foto zu sehen sind

Falsch!