Gilt auf einem Feldweg auch die Straßenverkerhs Ordung

Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen

Ja 80%
Nein 13%
Ich hab keine ahung mach aber mit weil ich die Punkte will 7%

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja

Wenn Jedermann auf dem Feldweg fahren kann, gilt die StVO, auch dann, wenn es ein Privatgundstück ist.

Es gibt den Begriff des rechtlich öffentlichen Verkehrsraum, das ist der Verkehrsraum, der allen zusteht und der dem öffentlichen Verkehr gewitmet ist und dann den begriff des tatsächlich öffentlichen verkehrsraumes, welcher zwar nicht gewitmet ist, jedoch unbeschränkt durch jeden befahrbar ist.

Zum letzteren gehören z.B. Parkplätze von Supermärkten, Parkhäuser und auch ein Privatweg irgendwo zwischen Feldern und Wiesen, solange diese Plätze nicht abgesperrt sind und so nur noch befahren werden können, wenn man, um vorher rein zu kommen, ein Tor, eine Schranke oder sonstige Absperrungen öffnen muß und diese nicht durch jeden, der will, zu öffnen ist.

Ein paar Beispiele

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Der Supermarktparkplatz, keine Schranke, öffentlicher Verkehrsraum, es gilt die StVO.

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Das Parkhaus, Schranke, aber jeder, der den Knopf drückt und einfahren will, kann auch rein, es gilt die StVo.

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Das Firmengelände, Schranke, man braucht eine Zugangskarte, die nicht jeder bekommt sondern nur die, welche diese durch die Firma erhalten, kein öffentlicher verkehrsraum. Erkennbar ist das dadurch, wenn es darauf kracht, interessiert sich die Polizei nicht mehr dafür, macht gar nichts.

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Großmarktgelände, Schranke davor, diese steht offen, öffentlicher Verkehrsraum. Von 18 bis 06 Uhr ist die Schranke jedoch geschlossen, dort sitzt ein Pförtner, der Berechtigten Zugang verschaffen kann, aber nicht jedem muß, in dieser Zeit kein öffentlicher Verkehrsraum.

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Du hast einen Platz bei Dir vor dem Haus, auf Deinem eigenen Grundstück, auf den jeder fahren könnte, öffentlicher Verkehrsraum. Du stellst einen Zaun drum herum und baust ein Tor ein, kein öffentlicher Verkehrsraum mehr.

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Dein Feldweg, kein Zaun, keine Schranke, öffentlicher Verkehrsraum, es gilt die StVO. Schranke oder Tor, Zaun drum herum, nicht jeder kann drauf, kein öffentlicher Verkehrsraum.

Reiswaffel87  31.07.2010, 10:26

Die mit Abstand beste und umfassendste Antwort hier. Und voralem richtig. ;o) Die könnte man guten Gewissens als hilfreichste Antwort auswählen...

Ja

Ein Feldweg ist Teil des öffentlichen Straßenverkehrs. Aus diesem Grund gilt auch dort die StVO. Gleiches gilt in der Regel für Supermarktparkplätze und ähnliche Flächen.

Eckberth 
Fragesteller
 30.07.2010, 21:37

ja mit dem parkplätzen ist das immer so ne sache die besitzer sagen das da die StVO gilt aber im prinzip wär es möglich dafür eigene verkehrsregeln aufzustellen da diese flächen ja nicht staatlich sind

Reiswaffel87  30.07.2010, 21:39
@Eckberth

Das ist falsch. Diese Schilder begründen die StVO dort nicht, sondern weisen lediglich darauf hin, dass auch dieser Platz vom Geltungsbereich der StVO umfasst ist. Ist ein Parkplatz für den öffentlichen Verkehr gedacht und kann man ohne Probleme auf ihn hinauffahren, dann ist der Teil des öffentlichen Straßenverkehrs. Ganz egal, was der Besitzer gerne für Regeln dort hätte.

Ja

Die Regeln der StVO gelten nicht nur auf öffentlichen Straßen, sondern auch auf Feldwegen, Parkplätzen etc. - also: rechts vor links

Ausnahme: es ist ausdrücklich anders geregelt

walterdealeman  30.07.2010, 23:32

nein, das stimmt nicht.

Ja

Auch auf Feldwegen gilt die, es sei denn es wäre ein Privatweg, dann wäre das aber angegeben.

Ja

Das gilt alles auch für Feldwege. Eine einzige Ausnahme, die ich kenne: Verkehrsberuhigte Zonen haben grundsätzlich NIE Vorfahrt.