Wer hat Vorfahrt bei Einbahnstraßen, die für Fahrräder freigegeben sind?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Befährt ein Radfahrer eine Einbahnstraße in falscher Richtung, ist es umstritten, ob er sein Vorfahrtsrecht verliert. Es wird teilweise vertreten, dass derjenige, der eine Einbahnstraße in falsche Richtung befährt, kein Vorfahrtsrecht haben kann, weil das fehlende Recht, die Straße in dieser Richtung zu befahren, bereits begrifflich ein Vorfahrtsrecht ausschließe. Demnach hätte der in einer Einbahnstraße verbotswidrig von rechts Kommende keine Vorfahrt.


Andererseits wird vertreten, dass sich das Vorfahrtsrecht auf die gesamte Straßenbreite erstreckt. Dies gelte entsprechend auch für Einbahnstraßen. Ein verkehrswidriges Verhalten berühre nicht die Vorfahrtsregelung und dementsprechend auch nicht in Einbahnstraßen.

Die Rechtsprechung ist hier inkonsequent.

Ebenso unklar ist Autofahrern wie Radfahrer oft, ob die Recht-vor-links-Regel gilt, wenn der Radfahrer aus einer Richtung kommt, aus der keine Kraftfahrer kommen können, z.B. an für Radfahrer freigegebenen Einbahnstraßen und Straßen, die mit Absperrpfosten verkehrsberuhigt worden sind. In beiden Situationen gilt die Rechts-vor-links-Regel. 

Radfahrer die Einbahnstraßen erlaubterweise entgegen der Fahrtrichtung fahren, haben Vorfahrt, wenn sie von rechts kommen. Durfte der Radfahrer jedoch nicht entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße fahren, so hat dieser kein Vorfahrtrecht (NJW 1982, 334) + BGH (Az: VI ZR 296/79).

In diesem Fall ist rechts vor links denn der PKW Fahrer müßte ein Schild haben.

Zeichen 1000-32
Radfahrer kreuzen von rechts und links

es gilt rechts vor links, wenn der Fahrradfahrer dort fahren darf

Eigentlich schon, wenn Du aber entgegen der EBS fährst und das Auto von links kommt, wobei Du ja rechts fährst sollte es gar nicht zur Behinderung kommen, weil ausreichend Platz für beide da sein sollte. Wenn ich keinen Denkfehler mache dürfte es kaum einen Berührungspunkt geben

Naja, wenn der Autofahrer beim Abbiegen "großzügig" ist oder (es könnte ja auch eine Kreuzung sein) geradeaus fährt, kann das schon problematisch werden ...

Wenn Du Dich auch in der Einbahnstraße an das " Rechtsfahrgebot" ( also am rechten Straßenrand bleibst, dann dürften die Autos die, aus Deiner Perspektive von links kommen, kein Problem darstellen. Die die von rechts kommen haben Vorfahrt.

Persönliche Anmerkung, sehr vom Verdruss über Fahrräder in Einbahnstraßen geprägt: --- die fahren  immer in der Mitte der Fahrbahn und  entscheiden spontan und ohne Handzeichen zu geben  ob sie rechts oder links am Auto vorbeifahren 

und rote ampeln werden allermeist komplett ignoriert.