Fahren ohne führerschein Quad Sachsen-Anhalt, welche Folgen?

9 Antworten

Hallo

auch wenn der Feldweg seinen Eltern gehören würde wäre es ein öffentlicher Weg.

dem Jungen würde beim ersten Mal nicht viel passieren, ein paar Sozialstunden evtl.

es ist auf jeden Fall fahren ohne Fahrerlaubnis!

seinen Eltern würde wesentlich mehr passieren, denn sie dürfen dem Kind den Zugang zum Fahrzeug, besser zum Schlüssel des Fahrzeugs, nicht ermöglichen.

kenne viele Fälle davon. Von mehrmaligen Verwarnungen über Geldstrafe, Sozialstunden und Führerscheinsperre war alles dabei. Kommt wohl auf die Laune des Staatsanwaltes oder des Richters an. Und wie der Junge dazu steht.

Wenn er einsichtig ist, und schuldbewusst wird die Strafe natürlich milder ausfallen, als wie wenn er "geilo Alter, interessiert mich nicht" raushängen lässt

Quads werden vor dem Gesetz als PKW angesehen, und zwar in ganz Deutschland.

Im schlimmsten Fall bekommt er eine Sperre für den Führerschein (also das er erst gar keinen machen darf) aber das wäre schon heftig.

Geldstrafe, oder bei wiederholung oder grober Fahrlässigkeit evtl. auch Jugendhaft.

Wenn er einen Unfall baut wird es richtig teuer, da das keine Versicherung zahlt.

Ganz schön verantwortungslos von den Eltern das Quad offenbar frei zugänglich und mit Schlüsseln zuhause hinzustellen, wenn er dann noch ohne Helm fährt, dann gute Nacht -.-

Lass ihn doch sein Spaß

Lass ihn doch sein Spaß

Nix da !

Wenn er Dein Kind oder Deine Mama über den Haufen gefahren hat, wirst Du anders denken.

Lass ihn doch sein Spaß

Schwachsinn

das Kind ist 14 oder 15 und fährt mit 300ccm durch die Gegend!!

und dann noch ein Quad was sowieso schwer zu fahren ist!!

Junge, Junge

Ich mach mir nur sorgen das ihm der Führerschein oder sonstiges durch diese Scherze verbaut wird Ich habe selber ein Quad und wir fahren auch an und zu mal zusammen auf der Crossstrecke

@MaximumZebra
Ich mach mir nur sorgen das ihm der Führerschein oder sonstiges durch diese Scherze verbaut wird

die Sorgen sind berechtigt.

bei mehrmaligen FoFe wird eine Sperre ausgesprochen.

es kann sogar bis zur MPU gehen wenn er öfters angehalten wird.

Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz.

Feldwege sind "öffentliche Straßen" im Sinne des Gesetzes.


§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder 2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer 1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht, 2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder 3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter 1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war, 2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder 3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Quelle:

http://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

stimmt alles, nur nicht für diesen Fall, weil Jugendrecht anzuwenden ist.

und ohne Versicherungsschutz.

Das geht aus der Frage aber nicht hervor...!