Wer hat Vorfahrt? Fahrrad - Auto

16 Antworten

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Der Kreisverkehr ist allgemein bei der Vorfahrt etwas heikel! (...dazu aber später)

Generell gilt: Fahrrad und Auto sind beides gleichberechtigte Fahrzeuge und was die Vorfahrt angeht, gelten keine unterschiedlichen Regeln.

Fährt das Rad also auf der Fahrbahn, stell dir einfach vor, es wäre ein Auto oder Motorrad - und schon hast du deine gesuchte Lösung!

Unbeschilderte Kreisverkehre sind in Deutschland echt selten. Aber es gibt sie. Ich kenne selbst ein paar in meiner Nähe. - Dort gilt tatsächlich "rechts vor links"! Also wer im Kreis ist, muss immer warten.

Beschilderte Kreisverkehre sind immer so beschildert, dass alle im Kreis Vorfahrt vor dem einfließenden Verkehr haben. - Sonst würde der Kreis ja auch ganz schnell verstopfen!

Nun gibt es aber auch noch Fußgänger und die Verkehrsplaner bauen zudem gerne Radwege um die größeren Kreisverkehre herum. - Dabei entsteht dann häufig Murks und Verwaltungsvorschriften werden zudem gerne mal ignoriert!

Nehmen wir zuerst mal einen beschilderten Kreisverkehr mit Gehweg und Fußgängern, aber ohne Fußgängerüberweg:

Hier gilt, dass man beim Abbiegen Fußgängern das Queren ermöglichen muss (§ 9 StVO).

Nun ist es aber beim Kreisverkehr so (und das wissen viele nicht), dass man beim Ausfahren abbiegt, aber beim Einfahren nicht! (Darum blinkt man ja auch nur beim Rausfahren!)

Das bedeutet aber, dass der Fußgänger, wegen § 9, immer Vorrang hat, vor Fahrzeugen, die den Kreisverkehr verlassen, jedoch nie vor Fahrzeugen, die in den Kreisverkehr einfahren. Toll, oder?

Das Chaos ist vorprogrammiert! - Mal abgesehen davon, dass kaum jemand dies weiß und es auch nicht logisch ist.

Darum baut man eigentlich immer einen Fußgängerüberweg oder eine Fußgängerampel dort mit hin. Dann ist die Sache klar. - Nun ja, zumindest bis Radwege ins Spiel kommen!

Da setzt es nämlich meist bei den Verkehrsplanern im Kopf aus und man bastelt irgendwas gruseliges zusammen.

Gerne wird z.B. Geh- und Radweg, entgegen den Verwaltungsvorschriften zusammen auf einen Fußgängerüberweg geführt. Die breite Masse ist dann der Meinung, der Radfahrende müsse dort absteigen, was aber nicht stimmt!

Richtig ist: Wenn der Rad fahrende absteigt, ist er ein Fußgänger und hat Vorrang vor Beiden - den Einfahrenden und den Ausfahrenden.

Wenn er radelt, ist es so, als gäbe es gar keinen Fußgängerüberweg. Das hatten wir oben schon. Der Rad fahrende hat keinen Vorrang vor Einfahrenden, aber er hat sehr wohl Vorrang vor allen ausfahrenden Fahrzeugen! (...wegen § 9 StVO!).

Das Problem ist: Das wissen die wenigsten ausfahrenden Fahrzeuglenker! => Chaos!

Ein weiteres Problem entsteht, wenn die Verkehrsplaner, was sie gerne tun, dem Radweg ein "Vorfahrt gewähren" hinsetzen, damit obiges der Welt unbekanntes Vorfahrtsregel-Problem nicht zu einer Reihe von Missverständnissen führt.

Warum? - Nun, die einfahrenden Fahrzeuge haben meist ebenfalls ein "Vorfahrt gewähren". Also müssen beide warten und beim Unfall wird's gruselig, denn wir haben eine Vorfahrtsregelung, die es nicht geben dürfte und die nicht eindeutig ist!

Das sicherste ist es für den verkehrserprobten Rad fahrenden, im Kreisverkehr tatsächlich die Fahrbahn zu benutzen. Dann gibt's nämlich keine Ungereimtheiten bei der Vorfahrt und man wird auch nicht von den rechts abbiegenden Schulterblick-Vergessern auf die Haube genommen.

Das Beradeln der Fahrbahn im Kreisverkehr ist nur in den seltensten Fällen tatsächlich verboten. - Aber das wissen ebenfalls nur die Wenigsten!

-- https://dejure.org/gesetze/StVO/9.html

Mein Respekt, woher hast du so viel Ahnung davon? Ich fahre seit fast 40 Jahren unfallfrei nach dem Intuitionsprinzip. Nur im Ausland tue ich mich damit manchmal schwer.

@WotansAuge

Wow, echt tolle Beschreibung. DH

Dann hast Du noch vergessen zu erwähnen dass ein Fahrradfahrer nur ein Fahrradfahrer ist wenn er das Fahrrad zwischen seinen Beinen hat, ist das Fahrrad neben ihm (auch wenn er auf einem Padal steht und schnell rollt) zählt er als Fussgänger.

@machhehniker

hat er erwähnt, lies noch einmal

@kuku27

Es wurde der Unterschied zwischen Absteigen und Radeln erwähnt, dazwischen gibt es aber noch einige weitere Möglichkeiten in Verbindung eines Fahrrades unterwegs zu sein. Deshalb hab ich dazugeschrieben was genau den Unterschied zwischen Fahrradfahrer und Fussgänger ausmacht.

SEHR gute Antwort, die leider mal wieder aufzeigt, daß einfache Dinge, wie eine simple Vorfahrtsregelung im Kreisverkehr durch die zensiert Radwege total verkompliziert werden und zusätzliche Gefahren für Leib und Leben entstehen.

Vielen Dank für die vielen Blumen!

Das ist alles so "nebenbei" assimiliertes Wissen. ;)

Intuitionsprinzip funktioniert häufig. Das stimmt.

Viele Unwissende werfen aber gerade aufgrund des Intuitionsprinzips regeltreuen Rad fahrenden fälschlich das Gegenteil vor. Das muss ich leider manchmal selbst erleben.

Solange dabei nur die Hupe gedrückt wird, weil man selbst nicht falsch nachmacht, was die Masse gesetzwidrig falsch vormacht, kann man das verschmerzen. Einige setzen aber auch schon mal ihren Blechmantel als erzieherische Waffe ein um korrektes Handeln zu sanktionieren. :(

In meiner Nachbarstadt wurde grad erst ein mehrspuriger großer Kreisel neu gebaut - und man hat nahezu alles falsch gemacht, was man falsch machen kann! (Inklusive Fahrrad/Fußgängertunnel drunter weg, der dann aber auf einer Seite spontan an einer Treppe endet. Yey!! Stell dir den Spaß mal mit Kinderanhänger vor.)

ERA Richtlinien bezüglich Mindestbreiten für Geh- und Radwege wurden auch gekonnt ignoriert, obwohl ja alles gänzlich neu gebaut wurde und man den Platz gehabt hätte. Und man hat die Radwege zum Queren natürlich zudem entgegen allen Verwaltungsvorschriften auf Fußgängerüberwege geleitet.

Im Verkehrsrechtsforum haben sich selbst die Experten nicht endgültig einigen können, welche Vorfahrtsregelung speziell dort nun beim radelnden Queren eigentlich gilt.

Soviel zum Thema "einfach".

Ja, machheniker,Tretroller, Longboards, Einräder, etc. - das zählt alles zu den Fußgängern. Moderne Tretroller mit 26"-Bereifung können dabei richtig flott werden, aber egal. So ist das Gesetz!

Man kann also in der Fußgängerzone völlig legal mit dem Rad (umsichtig!!!) Tretroller fahren. Pedalieren ist dagegen 'ne OWI. Nicht lang drüber nachdenken - ist so!

Ja, durch Absteigen mutiert ein Rad fahrender zum Fußgänger. Das kleine Schild "Vorfahrt gewähren" gilt übrigens nur für Fahrzeuge! Hält also ein Rad fahrender dort an weil grad ein Auto aus dem Kreisverkehr abbiegt, und er deshalb anhalten muss, wird er - schwuppdiwupp - zum Fußgänger, für den das Schild nicht mehr gilt und der wegen § 9 Vorrang hätte.

Der Autofahrer sieht dort aber nur einen Rad fahrenden, der (ja wegen ihm) anhält, gibt daraufhin Gas - und nimmt dem mutierten Fußgänger die Vorfahrt. Dabei fühlt er sich auch noch absolut im Recht!

Analog übrigens zu illegal auf Fußgängerüberwege geleiteten Radwegen: Wenn da kein Auto kommt, darf der Rad fahrende fahrend queren. Kommt ein Auto muss er halten, setzt dabei aber logischerweise einen Fuß auf den Boden - und hat damit als mutierter Fußgänger wieder Vorrang. Der Autofahrer muss also eh halten! (...oder begeht einen A-Verstoß, wenn er sich die Vorfahrt am Fußgängerüberweg erzwingt.)

Radwege, Olaf, sind, so gut sie auch gemeint sein mögen, häufig, durch schlechte Planung, als Todesfallen konzipiert. Die Statistiken sprechen dazu eine klare Sprache. 2/3 aller Toten Radfahrer gehen auf das Konto derer, die beim Abbiegen geschlafen haben. Unfälle im Längsverkehr auf der Fahrbahn sind dagegen selten.

Hier haben wir das gleiche Paradoxon, dass es auch beim Fliegen gibt: Das fühlt sich gefährlicher als Autofahren ab, ist es aber nicht!

Im Kreisverkehr wurde mir auf dem außen liegenden Radweg schon zweimal fast das Leben genommen. Seit ich eben diesen Kreisverkehr (mit nicht benutzungspflichtigem Radweg) auf der Fahrbahn befahre, hatte ich dort nie wieder Probleme gehabt.

@Skeletor
Man kann also in der Fußgängerzone völlig legal mit dem Rad (umsichtig!!!) Tretroller fahren. Pedalieren ist dagegen 'ne OWI. Nicht lang drüber nachdenken - ist so!

Das hatte mich auch mal interessiert weshalb ich mich erkundigt habe. Nach gültiger Rechtssprechung liegt der Unterschied nicht am Pedalieren (kann eigentlich nicht weil der Radler automatisch zum Fussgänger würde wenn er sich rollen lässt) sondern ob sich das Fahrrad zwischen den Beinen befindet oder daneben. Sitzt man auf dem Fahrradsattel und stösst sich mit den Füssen ab um voranzukommen ist man Fahrradfahrer, steht man auf einem Pedal und stösst sich auf der gleichen Seite des Fahrrades mit dem anderen Fuss zum Vorankommen ab ist man Fussgänger. Auch wenn man als "Fussgänger" dann deutlich schneller unterwegs sein kann als ein "Fahrradfahrer".

@machhehniker

Das System stürze irgendwie ab, deshalb folgt der nächste Absatz als neuer Kommentar.

Durch den Bodenkontakt wird der Fahrradfahrer nicht zum Fussgänger, deshalb hast Du da mehrere Absätze die nicht ganz korrekt sind.

Hingegen sehe ich öfters einen Fahrradfahrer der an einem Kreisverkehr über mehrere Übergänge muss, volle Hebel auf dem Radweg angefahren kommt und immer kurz vor den Zebrastreifen (auf denen bei der Kreisverkehreinfahrt ja nur die Fussgänger Vorrang haben) schwingt der sein rechtes Bein auf die linke Seite des Fahrrades. Völlig legitim macht der sich dadurch zum Fussgänger der mit der Geschwindigkeit eines Fahrradfahrers sich den Fussgängerüberwegen nähert und drüberbrettert.

Danke für den Stern! Und ja: Mit dem Sattel zwischen den Beinen rollend ist man natürlich Radfahrender.

Sowohl für Fahrradfahrer als auch für Autofahrer gelten die gleichen Regeln. Wer im Kreisverkehr ist, der hat Vorfahrt. Wenn du also mit deinem Fahrrad in den Kreisverkehr reinfahren möchtest, musst du warten.

Die normalen Verkehrsregeln gelten sowohl für Autos als auch für Radfahrer, insbesondere Vorfahrtsregelungen.

Eine Person, die in den 90'ern einen Führerschein machte, und bestanden hat, hat mir mehrere Dinge erklärt. Davon habe ich aber nur 2 behalten:

  1. Rechts Vor Links!

  2. Der Schwächere kriegt laut Gesetz Recht! Oder eher Recht!

Aber egal was passiert: Wenn ein Unfall zustande kommt, dann kann das ganze rekonstruiert werden. Wie muss der Unfall entstanden sein usw...

Ehrlich gesagt halte ich mich oft nicht an die Verkehrsregeln. Aber meine Zauberformel heißt: Niemanden im Verkehr aufhalten, und keine unnötigen Risiken eingehen. Also ich kann mir was schöneres vorstellen, als überfahren zu werden!

Ist egal. Im Kreisverkehr gilt nicht rechts vor links, sondern, wer im Kreis ist hat Vorfahrt, egal ob Auto oder Fahrrad.

Im Kreisverkehr gilt nicht rechts vor links

Außer er ist unbeschildert. Ist zwar selten, aber kommt vor...