Nach Vorfahrtsnahme Lichthupe getätigt - kann eine Anzeige wegen Nötigung erfolgen?
Hallo zusammen,
gestern abend ist es zu folgendem Sachverhalt gekommen. Ich fuhr auf einer schmalen Dorfstraße in einer Tempo-30-Zone. Hier gilt überall rechts vor links. Als ich nun so fuhr kam von links ein Bulli und wollte links abbiegen. Dies tat er dann auch und nahm mir so die Vorfahrt, so dass ich stark abbremsen musste.
Ich war (natürlich) sauer. Noch während dem Abbiegevorgang des Bullis habe ich die Hupe betätigt. Danach bin ich ein Stück links und etwas näher an den Bulli rangefahren (der Bulli hatte keine Fenster hinten) und habe zweimal die Lichthupe getätigt um den Fahrer auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Seine Bremsleuchten leuchteten kurz auf aber er fuhr weiter. Danach habe ich rechtzeitig wieder Abstand eingehalten. Ich wollte ihn also nicht nötigen, Platz zu machen oder sonst etwas. Ihn eben nur auf sein Fehlverhalten hinweisen.
Bloß etwa 200 Meter weiter ist er dann rechts auf den Parkplatz eines ehemaligen Geschäfts gefahren, ist sofort stehen geblieben, ausgestiegen und machte eine Geste zu mir nach dem Motto "Was willst du von mir?" Ich habe mich davon nicht beeindrucken lassen und bin weiter gefahren. Doch es kamen mir Zweifel ob er vielleicht ausgestiegen ist um die Polizei zu rufen, also bin ich noch eine Runde gefahren und nochmal an der Stelle vorbei. Dann standen sie dort mit 3 Leuten und waren am Rauchen. Ich habe die Situation beobachtet und nach geraumer Zeit waren die 3 Personen dann offensichtlich in einem Wohnhaus verschwunden. Etwa eine Stunde später beim Spaziergang mit dem Hund war der Bulli dann wieder verschwunden.
Ich habe keine Ahnung ob die zu dritt im Bulli gesessen haben oder der Fahrer am dortigen Haus 2 Leute getroffen hat oder zwei im Bulli einen getroffen haben. Frage jedoch: Kann bzw. werde ich eine Anzeige wegen Nötigung erhalten (können)? Ich habe schließlich nur einmal gehupt und zweimal die Lichthupe getätigt um den Fahrer auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen - nicht weil ich an ihm vorbei wollte o.ä.
Danke für eure Antworten im voraus!
5 Antworten
Manche Leute scheinen echt unter Paranoia zu leiden.
Da wird nichts kommen! Sowas passiert ständig. Wenn die Person andere Leute kennt, findet die ihren Spaß wohl woanders, nicht beim Leute anzeigen.
Hupe und Lichthupe sind dafür da, andere Verkehrsteilnehmer zu warnen, nicht um sie zu erziehen. Wenn ein anderer einen Fehler macht, ohne daß ein Schaden eingetreten ist: Vergiß es! Jeder Gedanke daran ist verschwendete Energie.
Ich vermute, der Bulli-Fahrer war der Meinung, Du wolltest ihn auf irgendein Problem oder einen Schaden an seinem Fahrzeug aufmerksam machen.
Nein; dein Verhalten reicht nicht aus, um den Tatbestand der Nötigung im Straßenverkehr zu erfüllen. Du könntest viel mehr eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (was eine Straftat ist) erstatten.
Nicht wenn man grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Vorfahrt missachtet und dadurch Leib eines anderen gefährdet. (§315c Abs. 2 a) StGB)
War das hier der Fall?
Ich lese das nicht in der Frage.
Eine Anzeige könnte aber nach hinten losgehen. Wenn er in der 30er-Zone "stark abbremsen" mußte, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß er zu schnell unterwegs war.
Nein, ich war in meiner Wohngegend nicht zu schnell. Der Bulli ist jedoch unwewartet vorhergezogen; ich hatte eigentlich erwartet er bliebe stehen.
nein, das Fehlverhalten kam von ihm
Wozu soll den die Hupe sonst gut sein als dazu? Außerdem selbst wenn wahrscheinlich hat er keine Zeugen, wahrscheinlich aber war er sich nochnichtmal seinem Fehlverhalten bewusst und dachte du hast nen Knall!
Gibt solche Leute
Ein Vorfahrtverstoß ist eine OWi und keine Straftat.