Gibt es legale Alternative zum Schwarzfahren in Notlage?

23 Antworten

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Hallo Fred4u,

der korrekte Weg wenn Du Opfer einer Straftat geworden bist ist der, dass Du Dich umgehend bei der Polizei meldest und die Straftat zur Anzeige bringst.

Die Polizei kann und wird Dir dann bestätigen, dass Du Opfer einer Straftat geworden bist.

Wenn Du dann mit dem Zug nach Hause fahren willst gibt es die Möglichkeit im Bahnhof an den Schalter zu gehen und Dir bargeldlos eine Fahrkarte zu kaufen. Dazu legst Du dem guten Mann am Schalter die Diebstahlsanzeige vor und er wird Dir dann ein Ticket aushändigen und Dir einen Überweisungsbeleg ausstellen, bzw. Dir später die Rechnung mit der Post zukommen lassen.

Gibt es wie an so viele kleinen Bahnhöfen keinen Fahrkartenschalter, kannst Du Dich auch direkt vor dem Einsteigen in den Zug an den Zugbegleiter wenden, der Dir dann das Ticket ausstellt und dafür sorgt, dass Dir später die Rechnung für das Ticket per Post zugestellt wird.

Was Du nicht tun darfst, ist einfach so in den Zug einsteigen und schon gar nicht darfst Du Dich vor dem Zugbegleiter verstecken, denn dann bist Du in der Tat im Bereich einer Straftat drin.

Schöne Grüße
TheGrow

Es gibt immer "eine" Alternative

Alternativen gibt es nicht, weil Alternative einfach nur bedeutet eine andere Entscheidung zu treffen. Mehr als andere Entscheidungen gibt es nicht, weshalb es auch keine Alternativen, sondern nur eine Alternative gibt. Das wollte ich immer schon mal loswerden.

Nun zum Thema: Ja, es gibt eine Alternative mit vielen Möglichkeiten:

  1. Du kannst bei der Polizei ein Telefonat mit Familie, Freunden oder Bekannten führen, die dir per telegraphischer Postanweisung (dauert knapp zwei Stunden) Geld bei Ihrer Bank einzahlen und du das Geld vor Ort bei einer (vorher abgesprochenen Bank) ausbezahlt bekommst.
  2. Natürlich besteht auch die Möglichkeit Freunde anzurufen (ebenfalls von der Polizei aus), die bereit sind dich abzuholen.
  3. Du könnstest dich auch an die Bahnhofsmission wenden, die dir sicherlich vor Ort weiterhelfen.
  4. Natürlich besteht auch immer noch (wenngleich aus der Mode gekommen) die Möglichkeit zu trampen. Meine Erfahrung ist, dass Lastwagenfahrer gerne mal jemanden mitnehmen, weil sie so eine Abwechslung auf ihrer meißt eintönigen Fahrt haben.
  5. Auch hättest du die Möglichkeit bei der Bahn direkt vorzusprechen und mit einer Bescheinigung der Polizei eine Fahrkarte auf Kredit zu beschaffen, oder aber auch die Möglichkeit, dass einer deiner Familie, Freunde, Bekannte die Fahrkarte an einem anderen Schalter (vor Ort, wo der Betreffende Spendierer wohnt) bezahlt.
  6. Die kompetenteste Hilfe wirst du bei dem "Weißen Ring" erfahren. Jede Polizeidienststelle kann dir da Ansprechpartner benennen. Die helfen auch mal mit einem Scheck, wenn so etwas passiert (Naürlich sollte man das Geld dann auch zurückzahlen und wenn möglich noch mit einem kleinen Obulus für die Hilfe).
lukasHH  07.02.2014, 10:39

Hallo, zu 4. : Die meisten dürfen das nicht mehr und würden ihren Job riskieren.

Am lustigsten fand ich 5. Ich stelle mir gerade vor wie ich die Bescheinigung der Polizei in den Fahrkartenautomaten stopfe...

Grüße, lukas

Immofachwirt  07.02.2014, 12:59
@lukasHH

In vielen Bahnhöfen gibt es sog. Reisezentren (Fahrkartenschalter). Natürlich nicht in Dorfbahnhöfen. Aber meißt ist die nächstgrößere Stadt auch nicht sehr weit. ;-)

ilknau  08.02.2014, 00:54
@Immofachwirt

`kay. Dann versuche bitte mal ab 19:30 von Görlitz nach Zwickau zu kommen ohne Geld bei zu haben, denn da ist in GR das RZ schon längst zu und nur noch der Automat zugänglich, was in Zwicke exakt so ist + in Dresden. In den BHFs wird erst wieder um 5 oder so geöffnet...

Immofachwirt  19.02.2014, 08:24
@ilknau

Wie gesagt: "Dorfbahnhöfe" ;-)

Nein muss man nicht. Wenn man im Urlaub bzw. auf Reisen beklaut wird, geht man zur Polizei, dort erstattet man Anzeige, dann wird man im Idealfall nach Hause gefahren von der Polizei. Denn wenn man Mittellos ist (Geld und Bankkarte weg), dann tritt ein Notfall ein, dann sollte die Polizei einem helfen.

Na klar gibt es eine legale Alternative. Jemanden fragen, ob man mal telefonieren kann und sich von jemanden abholen lassen in so einem Notfall. Man muss ja eh Anzeige erstatten auf dem Revier. Vielleicht kann man laufen, vielleicht nimmt einem jemand mit, wenn man darum bittet. Oder man ruft die Polizei zum Ort des Raubes.

Eine echte Notlage waere es, wenn jemand hinter dir her ist und Du kannst nur in die naechste Bahn entkommen auf deiner Flucht.

Meines erachtens ist das Schwarzfahren in dem Fall keine Straftat, denn Du hast die Rueckfahrkarte ordungsgemaess erworben.

Es bleibt ein Verstoss gegen die AGB des Befoerderungsbetriebes, was dann 40 Euro erhoehtes Befoerderungsentgelt kostet. aber auch das ist keine Strafe.