Straftat fallen gelassen

5 Antworten

Das würde ich mal im Polizeibüro nachfragen da wahrscheinlich keine Antwort hier auf der Seite mit Gesetzestexten gearbeitet hat und somit kleine richtige Antwort geben kann sondern nur Spekulationen.

Ruf einen Rechtsberater oder die Bewerbungsstelle der Polizei direkt an und frag einfach nach!

Ok werde ich mal machen Danke!

Irgendwie kann ich die Situation nicht nachvollziehen: Du hast Dich behördlich strafbar gemacht- zum Glück ist es zu keiner Anklage gekommen! Ich nehme an, daß die Staatsanwaltschaft Dir aber eine Verwarnung schriftlich übermittelt hat (wahrscheinlich bist Du Ersttäter und noch unter 18 Jahre?) Generell bist Du aber dadurch "amtsbekannt"- ein Eintrag aber in Deinem "Führungszeugnis" halte ich für gegeben. Also gut aufpassen, daß nicht noch so eine Eintragung passiert! Zur Polizei kannst Du Dich wegen dieser Erstsache bewerben- ob Du genommen wirst ist die andere Sache.

Auch wenn die Strafanzeige fallen gelassen wurde (schreibt man das so?) bleibt der Akteneintrag eine gewisse Zeit bestehen und abrufbar, für wie lange kann ich dir nicht sagen. Dieser Akteneintrag wird dann sicherlich auch für die Polizei sichtbar sein. Inwiefern sowas bei einer Bewerbung eine Rolle spielt bin ich überfragt. Kenne einen Polizisten der trotz einer Jugendsünde (angetrunken Radfahren und erwischt werden) eingestellt wurde. Hier ist das aber sicherlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Ob du anhand solcher Verhaltensweisen für den Polizeidienst geeignet bist entscheiden dann die jeweiligen Behören. Aber hier gehen ja genügend Fachleute um die dir sicherlich Antworten können.

Natürlich ohne Erlaubnis

Und wieso bitte "natürlich"?

Und was bitte meinst Du mit dem "Fallenlassen" einer Straftat?

Meinst Du damit, dass die Staatsanwaltschaft auf eine Verfolgung verzichtet hatte, vielleicht wegen Geringfügigkeit?

Falls Du bei der "Tat" noch nicht 18 warst, dann dürfte einer Karriere bei der Polizei nichts im Wege stehen.

Definitiv ja.