Gibt es Filme, deren Besitz strafbar ist?
Also Kinderpornografie klar. Aber wie sieht es z.B. mit Propaganda-Filmen der Nazis oder vom IS aus ?
6 Antworten
Für Bildungszwecke alles erlaubt. Außer natürlich diese ganzen offensichtlich kranken Dinge wie Kinderpornografie etc.
Oringinale Propaganda Filme würd ich zur Bildung dazuzählen. Ich brauch keinen Mutter Staat der mir erzählt wie ich das interpretieren soll. Das entscheid immer noch ich, nachdem ich den ganzen Kontext kenne und das geht eben nur, wenn du alle Seiten dir ohne Filter ansiehst. Amerikanische Seite, Russische, Englische, Deutsche usw.
Gerade Geschichte und Politik sind so zwei Fächer die du unbedingt selbst recherchieren musst. Schüler vertrauen auf Wikipedia, aber selbst die sind absolut ungeeignet. Wer die zukunft mitgestalten will, muss die Vergangenheit kennen. Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Gegenwart. Wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Zukunft.
Dann bin ich mal auf die Begründung gespannt. Lass mich erstmal mein Popkorn holen.
Offenkundig unsinnige Bemerkungen lohnen keine weitere Diskussion. Hol dir mal die Großpackung. Oder lass es.
Es gibt keine Filme deren Besitz strafbar ist, von KiPos mal abgesehen.
Was Nazifilme betrifft, schau bitte selbst:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorbehaltsfilm
Sollte jemand davon eine Kopie besitzen, ist der Besitz natürlich nicht strafbar.
Gruß, earnest
Ja, viele davon sind sog. Vorbehaltsfilme.
Und deren Besitz ist dann verboten ?
Nein, nur der Handel damit und die Aufführung.
Die Aufführung ohne entsprechende fachkundige Begleitung.
Vor Jahren gab es mal einen Film der im Original zwar nicht strafbar war den zu Besitzen ,aber erst ab 18 zu haben war, Starship Troopers (Original erster Teil). In den 1990er Jahren wurde der Film auch nur verkauft (DVD) an Leute die damals schon 18 waren . Heute kriegt man den sogar als geschnittene FSK 16 Version. Hab damals die Original US (Uncut) Version gehabt mit deutschen Untertiteln :-) . Da hat man die Szenen gesehen die selbst bei der Deutschen Unkenntlich gemacht oder einfach nicht gezeigt wurden. Die deutsche Extended Version kam erst Jahre später auf dem Markt.
nein... dieser Film war nicht "verboten" oder strafbar... dieser Film war lediglich indiziert in Deutschland. Was nur den Kauf für Kinder erschwert. Kaufen kann man ihn trotzdem auf legalen Weg
Ich denke du verwechselst da irgendwas!?
Ich hab den Film damals "uncut" gesehen, obwohl ich erst 13 oder 14 war. Er wurde zwar 1999 (nur) indiziert, jedoch knapp 18 Jahre später wieder von der Liste genommen und sogar zusätzlich ungeschnitten ab 16 Jahren freigegeben!
https://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=Titel&ID=1624
Ich habe die österreichischen "uncut" Veröffentlichungen von "I Spit on Your Grave (2010)" sowie von "I Spit on Your Grave 2 (2013)" hier im Regal stehen. Beide wurden in DE beschlagnahmt, jedoch selbst da ist der Besitz nicht strafbar! 🤷🏻♂️
ich geh davon aus, dass Du hier die Frage nicht kapierst...
Die Frage ist, welche Filme (ausgenommen Kinderporns.) sind strafbar?
nicht, welche darf ich mit 13 oder 14 nicht ansehen oder hab ich ach so toll später bekommen.
Und auch bei einer "Beschlagnahmung" ist es auch keine Straftat für den Käufer/Besitzer.
Hier zum nachlesen:
Wird ein Film von der deutschen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien als strafrechtlich relevant bewertet – meist aufgrund von Gewaltdarstellung und -verherrlichung laut §131 des Strafgesetzbuches – wird er zunächst auf Liste B indiziert. Das bedeutet, dass der Film, bzw. eine bestimmte Fassung davon, auf dem Index steht und daher nicht öffentlich beworben werden darf.
Die Staatsanwaltschaft bzw. ein Gericht muss über das weitere Schicksal des Films bestimmen. Das kann sich über Jahre hinziehen und für die deutschen Rechteinhaber am Film zu einer zähen Geduldsprobe oder sogar zum Rechtsstreit werden.
Wird der Film schließlich auf Liste A gesetzt und daher beschlagnahmt, darf er in Deutschland auch nicht mehr verkauft oder verliehen werden. Die Verbreitung, Vorführung etc. sind ebenfalls verboten. Der private Besitz und Konsum sind hingegen erlaubt – nur der Verkäufer macht sich also strafbar, nicht der Käufer.
Hmm... 🤔 Und ich geh davon aus, dass du den Unterschied zwischen ner Antwort und nem Kommentar nicht unterscheiden kannst!?
Frag mich, warum Du dich überhaupt angesprochen fühlst? 🤷🏻♂️
Schließlich hab ich die Antwort kommentiert und nicht deinen Kommentar!
Hätte ich auf die Frage des Fragestellers geantwortet, hätte ich gewiss nicht unter einer Antwort kommentiert!
🤣🤣🤣
Und wenn du meinen Kommentar nochmal richtig lesen würdest, würdest vielleicht feststellen, dass deiner überflüssig ist. 😉
Deine Bemerkung zu Wiki ist Unsinn.