ist untervermietung strafbar?

6 Antworten

Unerlaubte Untervermietung ist nicht strafbar, aber der Vermieter kann, wenn er es erfährt, eine fristlose Kündigung gegenüber der Hauptmieterin aussprechen.

Untervermietung ist in keinem Fall ein Straftatsbestand sein und wird daher nicht vom Staatsanwalt verfolgt. Lediglich kann in einem Zivilgerichtsverfahren die ungenehmigte Untervermietung eines Mieters Gegenstand der Rechtsprechung werden, wenn der Vermieter den untervermietenden Hauptmieter außerordentlich und fristlos kündigt und nach einer Räumungsklage aus der Mietsache entfernen lässt. In deinem Fall wird es kompliziert. Die Wohngemeinschaft, bestehend aus deiner Mutter mit dir als Hauptmieter und der anderen Hauptmieterin, die angeblich untervermietet hat, kann durch den Vermieter aufgrund der ungenehmigten Untervermietung nur insgesamt außerordentlich gekündigt werden. Die Splittung der Miete 390 und 550 € ist wohlmöglich eine interne Angelegenheit oder gibt es 2 getrennte Mietvertäge für die Gesamtwohnung?

Untervermietung ohne Zustimmung des V. kann zur fristlosen Kündigung führen. Ist die Freundin erst 1,5 Wochen zu Besuch, ist das noch Besuch, dieser darf bis max. 8 Wochen dauern, ohne dass mehr Miete zu zahlen wäre. Warte also ab. Möglicherweise regst du dich umsonst auf.

Weder Besuch noch Untervermietung ist stzrafba.

Untervermietung ist natürlich nicht strafbar. Jedoch muss der Vermieter auf alle Fälle darüber informiert werden. Wenn im Mietvertrag Untervermietung ausgeschlossen ist, geht gar nichts. Sonst mit dem Vermieter reden.

Untervermietung ist dann strafbar wenn der vermieter der dir die unterkunft vermietet nichts davon weiß und wenn du keine abgaben leistest

Untervermietung ist auch dann nicht strafbar, wenn der Vermieter nicht informiert wird. Es wird Ärger geben.