Gibt es einen Unterschied zwischen dem Verkauf einer Vereins-Waffel und einer normalen?

7 Antworten

Grundsätzlich möchte ich bemerken wenn der "ASB" oder "Die Partei" z.B. Cremes oder Eierprodukte anbietet wird das keinen gewerblichen buzw. gewinnorientierten Hintergrund haben. Da entscheiden die Kommunen schon mal anders, wenn überhaupt eine Entscheidungsfindung "beantragt" wird. Meine persönliche Meinung: Die oben benannten "Würdenträger" kennen die Leute vom Ordnungsamt. Da kann man schon mal was übersehen....

jimmini 
Fragesteller
 20.02.2012, 21:07

vielen Dank für Deinen Beitrag !

Vereine sind in der Regel gemeinnützig und unterliegen daher besonderen Regelungen. Sie sind z.B. nicht steuerpflichtig und können gewerbliche Regelungen häufig einfach aushebeln.

In dem Moment wo du als Privatperson Waffeln verkaufst und dies in der Öffentlichkeit tust und um dich zu bereichern, ist es gewerblich und du unterliegst den Gewerbeordnungen und musst 1000erlei Auflagen erfüllen.

Tust du es allerdings im Rahmen einer Kindergartenveranstaltung oder z.B. eines Bauernmarktes, treten wieder andere Regelungen in Kraft.

Ich habe derzeit versucht, mich mit dem Herstellen von Marzipanfiguren selbstständig zu machen, und scheiterte an den gesetzlichen Vorgaben. Allerdings durfte ich genau diese in meiner Privatküche hergestellten Figuren auf dem Weihnachtsmarkt verkaufen, ohne irgendwelche gesetzlichen Vorgaben beachten zu müssen!

Verstehe einer unseren Vorschriftenwust!

jimmini 
Fragesteller
 20.02.2012, 21:09

Vielen Dank für Deine Antwort.

Auch solche Aktionen unterliegen denselben Gesetzen, es ist egal, ob ein Verein, eine Partei, Eltern bei einem Schulfest oder eine Einzelperson etwas zubereitet und anbietet, die Gesetze unterscheisen sich aber von Bundesland zu Bundesland. Die Genehmigungen erteilt immer die Gemeinde -natürlich unter Auflagen und auch nicht kostenlos!

Alle die Lebensmittel in den Verkehr bringen,müssen sich an bestehenden Gesetze halten. Auch Vereine, Kirchen, Parteien u.a Das Gasstätten Gesetz sieht nur eine Ausnahmereglung für den "Besonderen" Anlass vor

Wortlaut des § 12 Gaststättengesetz "Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden"

Das bedeutet aber nicht das jede Veranstaltung von Vereinen u.a ein "besonderer Anlass" ist Auch gelten die üblichen Vorschriften wie Hygiene, Kühlung, geeignete Betriebsstätte auch für solche Veranstaltungen.

die Mehrzahl der Gastronomischen Veranstaltungen von Privatleuten Vereinen, Feuerwehren u.a sind nicht nur gefährlich für den Verbraucher sondern auch illegal schwarzgastronomie.weebly.com

Wenn du Lebensmittel zum Verkauf anbieten willst, unterliegst du strengen Auflagen. Das bezieht sich natürlich auch auf Vereine.

mel20000  21.09.2012, 12:08

"Richtig" nur wir im ganzen Land offen dagegen verstoßen