Darf ein gemeinnütziger Verein ein Skatturnier unterstützen?

4 Antworten

Hallo Power,

warum sollten den Skatvereine nicht auch als Vereine geführt werden dürfen? Es gibt doch auch Schachvereine und Kegelvereine und was weiß ich was an Vereinen. Die Vereine dürfen halt keine Gewinnerzielungsabsichten haben und müssten in der Theorie jeden der anfragt als Mitglied aufnehmen, sich eine Satzung geben und so weiter und so fort. Und dann sind sie auch ein eingetragener Verein. Das gilt auch für Skatvereine.

Und ja, ein Verein darf auch ein Turnier ausrichten. Aber eben nicht, um damit einen Gewinn zu erwirtschaften bzw. nur um den Gewinn direkt wieder im Verein zu verwenden. Sprich das Turnier ausrichten, um davon eine Weihnachtsfeier zu finanzieren ist meines Wissens nach vollkommen in Ordnung.

Viele Grüße

DatSchoof

Brennt dir der Kittel? Es wird nach einem gemeinnützigen Verein gefragt!

Welche Aktivitäten vom Gesetzgeber als gemeinnützig anerkant werden können, ist der Abgabenordnung zu entnehmen.

Skat gehört nicht dazu, zumindest kann ich Skat nicht in einen anderen Oberbegriff, den die Abgabenordnung kennt, einordnen.

Die meisten Vereine ziehen bei ihren Aktivitäten den Passus "Förderung des Sports" aber auch andere Vereinszwecke sind denkbar.

Gemeinnützige Vereine dürfen Mittel des Vereins nur im Rahmen ihrer Satzung verwenden, welche in der Regel die Verwendung für satzungsmäßige Zwecke vorschreibt.

Vereine haben finanziell 4 Geschäftsbereiche:

  • ideeller Geschäftsbereich
  • Vermögensverwaltung
  • Zweckbetrieb
  • wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Man könnte bestenfalls im wirtschaftlichen Geschäftsbertrieb ein Skatturnier unterbingen, jedoch muss dieses sich über Startgelder selbst tragen.

Eine Speisung des Skatturniers aus Vereinmitteln, wäre eine Zweckentfremdung von Vereinsvermögen.

Günter

Wenn der Vereinszweck ein gemeinnütziger ist, Gelder des Vereins jedoch für Zwecke verwendet werden, die nicht satzungsgemäß (also gemeinnützig sind) sind, wird die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt aberkannt. Das steht in der Abgabenordnung § 51 AO ff. Ich hoffe, Du bist weder Vorsitzender noch Kassenwart.

Nö, natürlich nicht. Aber bei uns wird darüber heiß diskutiert, ob ein Skatturnier welches die Mitglieder ausrichten, mit einem Obolus aus der Vereinskasse für Pokal und Preise unterstützen können/dürfen.

@Power22

Ihr dürft alles. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist dann aber gefährdet.

Selbstverständlich darf ein gemeinnütziger Verein ein Skatturnier ausrichten. Steuerlich fällt das in den "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb". Das Turnier darf nur keinen Verlust machen, der dann mit Mitgliedsbeiträgen aufgefangen wird. Wenn der Verlust im Rahmen des "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" zum Beispiel durch Sponsoren oder Werbung in der Vereinszeitung auf dem Veranstaltungsplakat ausgeglichen wird, dann spricht nichts gegen ein Skat-Turnier.