Verein zahlt Aufwandsentschädigung in bar aus, ist das ok?
Hallo Ihr Lieben,
gestern hat unsere Steuerberaterin verkündet, dass unser Verein alle Übungsleiterpauschalen, Ehrenamtpauschlalen und sonstige Vergütungen nur auf das Konto der jeweiligen Person überweisen soll. Sie meinte es wäre nun ein MUSS. Ist das so? Ich meine eine Quittung und bar auf die Hand, das ist Standard bei Vereinen. Bitte um Aufklärung!
Danke vielmals!
6 Antworten
Diese Zahlungen können auch bar geleistet werden - es gibt keine Vorschrift, die eine Überweisung vorschreibt.
Ggf. ist die Steuerberaterin auch falsch verstanden worden:
So wie Du das schreibst, soll das Geld, sofern es überwiesen wird und nicht bar ausgezahlt wird, nur auf das Konto der jeweiligen Person überwiesen werden und nicht auf das Konto einer anderen Person (z. B. wegen Geldwäschegesetz, Klarheit in der Buchhaltung).
Ihr braucht Auszahlungs-Belege für das Finanzamt.
Wenn Ihr Eure Ausgaben nicht ordentlich dokumentieren könnt, dann kann Euch unter bestimmten Umständen auch die Gemeinnützigkeit aberkannt werden und ihr werdet steuerpflichtig.
Aber wenn ich schon "Übungsleiterpauschalen, Ehrenamtspauschalen und sonstige Vergütungen" lese, dann weiß ich schon genau, in welche Richtung die "Gemeinnützigkeit" läuft … da prognostiziere ich mal keine 2 Jahre bis zur Auflösung …
Die Frau Kollegin hat Recht.
Die Bestimmungen für gemeinnützige Unternehmen sind verschärft worden. Daher raten auch wir allen gemeinnützigen Organisationen nur noch per Überweisung zu zahlen.
Auch die Bestimmungen für Leistungs- und Sachspenden sind verschärft worden.
Und wo ist das Problem, dass das Geld überwiesen wird?
Hat euer Verein denn eine möglichkeit eine ordentliche Quittung auszustellen? Kein Handschmierzettel?