Gibt es eine Möglichkeit, die Zahlung der Grunderwerbssteuer hinauszuzögern?

6 Antworten

Nein. Gibt es nicht.

Irgendwann nach Abschluss des Kaufvertrages bekommst Du einen Bescheid über die GrESt und die Steuer ist einen Monat danach fällig. Wenn Du sie nicht bezahlst, wird das Finanzamt die Sache irgendwann vollstrecken.

Wenn Du nicht bezahlst, dann bekommst Du auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung und es wird keine Auflassung und somit keinen Eigentumsübergang geben.

Selbstverständlich kannst Du eine Stundung beantragen, aber in der Regel bekommst Du keine, da es keine Gründe für die Stundung gibt.

Mit der Zahlung der Grunderwerbsteuer wird erst einmal die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes an das Grundbuchamt gesandt. Erst dann kann Deine finanzierende Bank in das Grundbuch Eintragungen vornehmen. Dies ist ein Druckmittel vom Staat, damit eine Eigentumsumschreibung überhaupt stattfinden kann. Eine rechtzetige Zahlung ist sehr wichtig, da dass sonst den gesamten Vertrag in Gefahr bringt und Du evtl. in Verzug gerätst. Natürlich musst Du das nicht sofort Zahlen, aber ich würde sagen 4-6 Wochen vor Fälligkeit des Kaufpreises/Übergabe. Dann hat die Bank und das Grundbuchamt sowie der Notar noch ausreichend Zeit.

Das heißt: wenn mir meine Eigentumswohnung erst September 2017 übergeben wird, könnte ich eine nach einer neuen Frist bis Juli/August 2017 beantragen, oder?

Wenn die ursprüngliche Frist bis Ende April 2016 angesetzt ist, dann habe ich bis dahin Zeit, um mich in Verbindung mit dem entsprechenden Finanzamt zu setzen, oder?

ca 4 Wochen Zahlungsfrist bis zur Fälligkeit sind im Grunderwerbssteuerbescheid bedacht. Ohne Zahlung der Steuer findet keine Grundbuchliche Eigentumsumschreibung statt, Grundschulden können schon vorab bewilligt und auch ausgezahlt werden

1. Das heißt: wenn mir meine Eigentumswohnung erst September 2017 übergeben wird, könnte ich locker nach einer neuen Frist bis Sommer 2017 beantragen, oder?

2. Wenn die ursprüngliche Frist bis Ende April 2016 angesetzt ist, dann habe ich bis dahin Zeit, um mich in Verbindung mit dem entsprechenden Finanzamt zu setzen, oder?

Guten Morgen, normalerweise, wird dir die die Grunderwerbssteuer erst mit abgabe deiner Steuererklärung mitgeteilt... na und dann würde ich ja die abgabe bis zum letzten Termin rauszögern...

Die Grunderwerbsteuer wird einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Bitte nicht mit der Steuererklärung verwechseln.

Genau, ca 4 Wochen Zahlungsfrist sind im Grunderwerbssteuerbescheid bedacht. Ohne Zahlung der Steuer findet keine Grundbuchliche Eigentumsumschreibung statt, Grundschulden können schon vorab bewilligt werden

Das Finanzamt darf eine längere Zahlungsfrist setzen. Ich würde einfach mal beim Finanzamt nachfragen.

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