Tiefgarage in Wohnungspreis enthalten?

3 Antworten

Auch Tiefgaragenplätze sind nicht alle gleich, es gibt Plätze mit etwas mehr Fläche, die auch mit einem höheren Preis zu Buche schlagen.

Auch deshalb kann der Preis für den Stellplatz nicht unmittelbar auf den Preis der Wohnung aufgeschlagen werden. Der "schöner aussehende" Preis ist natürlich für den Verkäufer auch ein Argument.

Beim Tiegaragenstellplatz handelt es sich im Regelfall um ein Teileigentumsrecht mit eigenem Grundbuch. Daher ist der Kaufpreis des Stellplatzes zum Wohnungspreis hinzuzurechnen. Inklusive ist der nur, wenn auch so ausgewiesen.

Sofern für einen Stellplatz ein Extrapreis aiufgeführt ist, wäre dieser auch neben dem Kaufpreis für ie wohnung gesondert zu entrichten.

Ein vermischen beider Preise hätte eine falsche Darstellung des Preises je m² Wohnfläche zur Folge.

Danke - gerade das mit Einfluss auf Preis je m² ist sehr einleuchtend.