KFZ Werkstatt Rechnung sofort bezahlen / Wagen einbehalten?

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Ach, das ist alles eine Frage der Beziehung des Kunden zur Werkstatt. Normalerweise begleicht man die Rechnung gleich vor Ort. Wobei reine Barzahlung auch wieder eher unüblich ist, heutzutage werden EC- oder oftmals sogar Kreditkarte doch überall und gerne gesehen.

Aber wenn mein Vater irgendwo ein neues Auto für 20 000 oder auch 80 000 Euro kauft, zahlt er die Rechnung immer per Überweisung. Das Autohaus kennt ihn, er hat schon 5-10 Autos dort gekauft und alles andere wäre unzumutbar für den Kunden. Und auch als ich mal für ihn eine Kofferraumwanne vom Autohaus holen sollte, und dort meinte, "geben Sie mir die Rechnung, er überweist es Ihnen dann", hat der Verkäufer mich erstmal komisch angeguckt, aber nach kurzer Rücksprache mit dem Service-Leiter war alles OK.

Wie gesagt, gewöhnlich zahlt man sofort... Gewöhnlich betritt man ein Geschäft ja auch durch die Vordertür, sucht sich die Waren aus, die man kaufen möchte und zahlt den vollen Listenpreis. Es gibt aber auch Leute, die kommen durch die Hinter- oder Seitentür, bekommen ihre vereinbarte Ware, nehmen diese so mit, bekommen am Monatsende eine Rechnung über den halben Listenpreis und haben dann noch 30 Tage Zeit zum Zahlen. Alles kannst du verlangen..., nur solltest du auch die richtigen Argumente haben, weshalb man gerade dir diese Vorzugskonditionen gewähren sollte.

Du sagst nur, wie viel du in bar hättest..., aber mindestens ebenso wichtig wäre es zu wissen, wie hoch der Rechnungsbetrag ausfällt.

Kommt drauf an, was Ihr vereinbart habt.

Am besten vor der Reparatur mit der Werkstatt abklären, und wenn es nicht zu deinen Gunsten ist, dann such dir eine Werkstatt die dir die Rechnung auf Überweisung zahlen lässt.

L. G. Aral59

Hallo Wackelpeter,

meines Erachtens bewegt sich dein Problem in einer rechtlichen Grauzone. Wie habt ihr euch den vor dem Reparaturauftrag verständigt.

Es muss doch einen Auftragsschein geben? Hat die Werkstatt keine AGBs?. Meine persönliche Erfahrung war bisher, bezahlung bei Abholung und Abnahme.

Allerdings bist Du als Inhaber des Fahrzeugbriefes auch Eigentümer und Eigentumsrecht geht vor Besitzrecht.

Wenn er Dir den Wagen auch nicht gegen eine Abschlagszahlung herausgibt, dann drohe doch einfach mit der Polizei. Die muss Dir dein Eigentum wieder zuführen und hat mit Geldforderungen nichts zu tun.

Gruß

Mikaele

zahlung auf rechnung oder in raten müssen natürlich VORHER abgesprochen werden. wenn nichts dergleichen vereinbart ist gilt immer erstmal ware gegen geld, also kein geld kein auto, das ist korrekt. ... wobei dir ja nur etwas über 100 euro fehlen, wenn du die werkstatt-menschen ganz lieb anschaust, dich tausendmal entschuldigst und anbietest noch nen 20er für die kaffeekasse draufzulegen wenn du wieder flüssig bist werden sie evtl ein auge zudrücken :)