Gibt es eine Härtefallregelung für SGB XII falls ein Umzug nicht möglich ist?

3 Antworten

Die Quadratmeter sind fast schon egal so lange die Mietobergrenze passt.

Selbst wenn nicht sie dürfen dich nicht zu einem Umzug zwingen sondern könnten höchstens nach einem Kostensenkungsverfahren sagen das sie nur noch die "angemessenen" kosten übernehmen wenn die Miete höher ist als die Mietobergrenze. Selbst dann könnte man mit einem Attest ggf. höhere Grenzen geltend machen.

sonni19595  25.04.2022, 20:52

Trifft das auch für seelisch erkrankte Menschen zu hinsichtlich eines Attestes?

Allerdings hat die Wohnung etwa 65 m² und das Sozialamt erlaubt nur Wohnungen bis 50 m² mit 320 Euro Warmmiete.

Zum einen sind bei Einhaltung der Obergrenzen der Wohnkosten die Ämter fast immer kulant was die Quadratmeter angeht zum anderen kannst du sicherlich mit einem Attest unter den genannten Umständen einen Umzug vermeiden. Jede Entscheidung ob die Kosten der Unterkunft übernommen werden ist eine Einzelfallentscheidung, die in den Tabellen genannten Grenzen sind nur eine Richtschnur.

Das musst du mit dem JC besprechen.