Notwendigkeitsbescheinigung des Jobcenters?

2 Antworten

Die Angemessenheit wird vom Jobcenter festgestellt, nicht vom Anbieter. Allerdings ist die Bescheinigung des Anbieters ein starkes Argument und eine gute Hilfe, um einen positiven Bescheid vom Jobcenter zu bekommen. Dann klappt´s auch mit der Umzugsgenehmigung.

Handelt es sich bei einer Notwendigkeitsbescheinigung des Jobcenters um eine Umzugsgenehmigung?

Nein, das ist nur die Bedarfsfeststellung.

Vielen Dank!

Mir ist untergegangen zu schreiben, dass die Angemessenheit vom zukünftigen Jobcenter (nicht vom Anbieter) bestätigt wurde.

Ganz einfach? Ja!