Gesetzliche Regelungen bzgl. Einnahmen in Schule für Abiball?

5 Antworten

Wenn die Direktorin euch keine Norm nenne kann, dann seid im Zweifel ihr im Recht. Zumal die Schule ja nicht den Kuchen verkauft habt sondern ihr auf der Schule

Ein Förder- bzw. Schulverein könnte diese Einnahmen verbuchen, was in der Regel steuerunschädlich ist, solange die Grenze nicht überschritten wird.

Dann sollte natürlich dieses Geld wieder dem Abijahrgang zufließen. Sowas kann in Form jährlicher Ausschüttung (also jährlich an jeden Abijahrgang) erfolgen, damit keine Einzelunterstützung die Gemeinnützigkeit gefährdet.

Also: Schulverein veranstaltet den Waffelverkauf. Die Arbeit machen die Abiturienten. Das Geld wird beim Verein als Einnahme aus Geschäftsbetrieb verbucht. Jährliche Ausschüttung an den jeweiligen Abijahrgang in vorher festgelegter Höhe.

Wüsste ich jetzt auch nicht von. Bei uns wurde das auch problemlos erlaubt. Es gibt meines Wissens nach kein Gesetz, dass Einnahmen auf Schulen regelt. Es ist ja streng genommen auch ein privater Verkauf, der eben in der Schule stattfindet. Das einzige, was ich mir vorstellen könnte, wäre, dass es ein nicht angemeldetes Gewerbe ist, aber das ist schon sehr weit hergeholt und dafür müsstet ihr auch um einiges mehr einnehmen und das regelmäßig

Die Direktorin hat einen Knall.

Das ist uns vollkommen neu und wir konnten kein solches gesetz finden.

Das wird die Direktorin wohl auch nicht finden.

Also behaltet Euer Geld und gut ist es. Ansonsten möge die Dame Klage veranlassen.

Ihr seid doch am Drücker.

Ihr bestreitet das, behaltet das Geld und sie soll klagen.

So würde man das in der Erwachsenwelt machen.