Zeitarbeit Urlaubsantrag abgelehnt. Ist das erlaubt?

5 Antworten

Der Entleiher kann nicht den Urlaub des Mitarbeiters in der Zeitarbeitsfirma bestimmen. Du bist bei der Zeitarbeitsfirma angestellt. Der Entleiher ist nur Weisungsberechtigt. Er zahlt ja auch nicht deinen Urlaub, den zahlt - wie bei Krankheit - deine Zeitarbeitsfirma.

Im Gegenzug kann jede Firma Urlaub verweigern, wenn betriebsinterne Dinge das fordern.

Allerdings sollte der Urlaub im gleichen Jahr genommen werden (machmal inoffiziell auch bis März oder April des Folgejahres). Es muss natürlich gewährleistet werden, dass der Mitarbeiter den Urlaub auch nehmen kann.

Wenn die Zeitarbeitsfirma niemanden als Ersatz beim Kunden hat, kann sie also auch den Urlaub ablehnen. Die o. g. Fakten müssen dann natürlich angesprochen werden.

Wichtig: Beim Gespräch alle Fragen auf den Tisch: Wieviel Resturlaub habe ich noch, bis wann und wann kann ich den nehmen, welchen Ausgleich erhalte ich, falls nict der gesamte Urlaub in Anspruch genommen wird etc.

Meist können in einem vernünftigen Gespräch alle Fragen geklärt und ein Kompromiss für beide gefunden werden.

Das Ganze ist bei meinem Arbeitgeber leider insgesamt sehr schwammig. Ich habe den Chef per Mail gefragt, wie es sein kann, dass ich seit 3 Jahren dort arbeite und von so einer Regelung nie gewusst habe. Darauf kam keine Antwort. Ist aber nichts neues. Wenn es ihm unangenehm wird, antwortet er meist einfach nicht mehr. Auch habe ich nie Überblick darüber, wie viel Urlaub ich eigentlich habe, es sei denn ich notiere es selbst. Will heißen: Es wird mir nirgends in schriftlicher Form vorgelegt, sondern immer nur direkt gesagt, falls ich nachfrage. Auch das kommt mir komisch vor. Wie gesagt, ist das in meinem Fall etwas speziell, da die Zeitarbeitsfirma einen festen Vertrag mit ausschließlich einem Kunden hat und ich somit nicht 'auf Reserve für einen anderen Kunden' gehalten werden muss, wenn der Kunde sagt, er braucht mich gerade nicht. Darum sehe ich keinen logischen Grund in der Ablehnung meines Urlaubsantrags. Trotzdem ist es wohl letztendlich so, dass die da oben sich das drehen und wenden können, wie sie wollen. Ich danke jedenfalls für die ausführliche Antwort.

Einerseits sind solche Entscheidungen, gerade bei Zeitarbeitsfirmen, schon recht willkürlich, andererseits müssen diese Firmen mit ihrem Personalbestand disponieren können.

Es kann ja auch sein, daß bestimmte Firmen gerade im Dezember einen eiligen Auftrag haben und kurzfristig Personal benötigen.

Das mag eine mögliche Erklärung sein. In meinem Fall ist es aber mehr als unwahrscheinlich, dass ich für 5 Tage zu einem anderen Kunden geschickt werden könnte. Es gibt im Umkreis keinen anderen Betrieb, der meinen Tätigkeitsbereich brauchen könnte.

Macht diese Begründung allein es also rechtens, dass mir der Urlaub verweigert wird?

@Anshie

Ich fürchte ja.

In den 90er Jahren war ich bei 2 Zeitarbeitsfirmen, und die haben zum einen fast keinen Urlaub genehmigt - aber wenn man krank war, haben sie Urlaub geschrieben (!!!).

Laut deren Arbeitsverträgen war das sogar erlaubt. Nicht gesetzeswidrig, aber moralisch mehr als verwerflich. Und durch diese Verträge blickte kein normaler Mensch durch. Aber ich war damals froh, Arbeit zu haben...

@Pantex

Na ja... ich blicke bei meinem Vertrag sehr gut durch, aber von so einer Regelung steht da nichts drin. Ich hab es jedenfalls kritisiert. Musste mir von besagter Firma schon viel zu viel Fragwürdiges anhören. Mal sehen was bei rauskommt. Danke!

Du hast es nicht früh genug beantragt. Wer zuerst kommt malt zuerst. Das ist eben so. Hättest du den Urlaub Monate vorher eingereicht, dann hättest du ihn. Nun kann die Zeitarbeitsfirma hergehen und den Urlaub vom alten Jahr auf die ersten 3 Monate im neuen Jahr benützen. Hier besteht aber kein Anspruch auf die 2. Januarwoche oder so.

Ich kenne die Firma, für die Du arbeitest, ich arbeite für die gleiche Firma und ich frage mich, wie Du auch, oft genug, ob das, was die machen, rechtens ist. Ich hab für Februar 1!!! Tag beantragt und wurde gefragt, ob ich denn noch Tage übrig hatte...BITTE? Hab ich gedacht, es ist neues Jahr, ich hab neuen Urlaub und selbst wenn man die 2 Tage pro Monat Regelung nimmt, dann hab ich am 1. Februar schon 2 Tage! Ich glaube manchmal echt, die wollen nicht, dass wir den Urlaub nehmen, damit er aufgehoben wird für die vielen Feiertage in Bayern und Weihnachten und Silvester und zwischen den Jahren....da ist der Urlaub weg, bei 24 Tagen....

"aber wenn man krank war, haben sie Urlaub geschrieben (!!!)."

Das macht mir allerdings Angst...ich hoffe, das macht der nicht auch so....

im Gesetz steht, dass der urlaub für das jahr zu gewähren ist für das er ist.- Außerdem kann der Arbeitgeber nur aus besonderem grung den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers ablehnen.- Bei der zeitarbeit geht das Weisungsrech für die Dauer des Einsatzes auf den Entleiher über.- Wenn der Entleiher das absegnet steht dem Zuhälter der besondere grund nicht zur Seite, dann muss der Urlaub gewährt werden.