Gibt es eine Art Gewohnheitsrecht bei NK-Abrechnungen?

4 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt
Gibt es also so eine Art Gewohnheitsrecht oder kann die Abrechnung jedes Jahr individuell und ggfs. sogar je Partei unterschiedlich abgerechnet werden?

Wie abgerechnet werden muss, gibt die Vereinbarung im Mietvertrag vor. Gibt es keine Vereinbarungen, greift automatisch die gesetzliche Regelung, wonach nach Wohnfläche abgerechnet wird.

Kosten für Warmwasser und Heizung müssen ggfs. nach Verbrauch abgerechnet werden.

Es kann also nicht jedes Jahr anders abgerechnet werden.

RitterRoestchen 
Fragesteller
 05.04.2022, 15:46

Hast du zufälligerweise einen Link oder Idee wie ich an die gesetz. Regelungen komme?

ChristianLE  05.04.2022, 15:52
@RitterRoestchen

§ 556a (1) BGB. Oder halt dein Mietvertrag. Da kann ja was anderes vereinbart sein.

Es gibt eine Art Gewohnheitsrecht, die es nicht so einfach möglich macht, mal eben die Abrechnung von einem Jahr zum anderen zu ändern.

Wurde bspw. ein Posten immer nach Anzahl Wohnungen aufgeteilt, dann kann man nicht plötzlich nach Anzahl Personen aufteilen.

Typischer Fall: Kabelgebühr. Je Wohnung ist hier bestimmt ein gerechter Maßstab, noch dazu, wenn die Wohnungen alle einigermaßen gleich groß sind. Wird nun plötzlich nach Personen aufgeteilt, wäre das ein Grund zur Beanstandung.

Wurde aber z. B. der Wasserverbrauch immer nach Anteil an der Wohnfläche aufgeteilt und nun ist es plötzlich möglich die Verbräuche über Messgeräte genau zu erfassen, kann selbstverständlich auf diese Methode umgestellt werden, um mehr Gerechtigkeit zu erreichen.

Abrechnung je Partei unterschiedlich:

Ist prinzipiell möglich, wenn in einem Mietvertrag steht, dass der Wasserverbrauch nach Personen aufgeteilt wird und im anderen steht, dass nach Anteil an der Wohnfläche aufgeteilt wird. Dann ist das eben so vereinbart und der Vermieter hat sich damit zusätzliche Arbeit ans Bein gebunden, um die unterschiedlichen Werte zu ermitteln und am Ende kann es ihm passieren, dass er von seinen Mietern zu wenig Geld bekommt, wenn er bei mehreren Mietparteien unterschiedliche Verteilung anwendet.

Abrechnung von Jahr zu Jahr anders geht hingegen nur, wenn besondere Umstände vorliegen (s. o.)

In der Regel gilt der erste gewählte Verteilerschlüssel für die weitere Mietzeit fort. Er kann also nicht von Jahr zu Jahr beliebig gewechselt werden. Schau im Mietvertrag nach, was dort dazu vereinbart wurde.

Lediglich wenn zu verbrauchsabhängiger Abrechnung gewechselt wird (von WF oder Pers. oder WE), kann das der Vermieter durch Erklärung (Textform) dem Mieter mitteilen und das gilt dann mit/ab Beginn der nächsten Abrechnungsperiode.

Nein, zum Glück nicht. Jede zählt für sich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung