Nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten und plötzlich soll abgerechnet werden?

9 Antworten

Du bist Dir sicher, dann ist alles gut.

Ich kenne Mieter, die finden dann plötzlich doch die Rechnungen, wenn der Vermieter mit seinen Zustellbeweisen kommt.

Ich rate, die Vorauszahlungen sofort zu stoppen und auf das etwaige Guthaben zu warten.

Nachforderungen sind fast immer nicht mehr möglich nach Ablauf von 12 Monaten ab Ende der AR-Periode.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nee hab wirklich nie welche bekommen. Finde es auch komisch wieso er nur 21 abrechnen will 2020 ginge ja auch noch, versteh echt den sein Gedanke nicht dahinter!? Also wenn ich die jetzt der letzten Jahre einfordere, ist das wirklich sicher das ich daraus evtl Nachzahlungen nicht leisten müsste- hab nichts im internet dazu gefunden. Da ich noch nie eine erhalten habe weiß ich ja natürlich nicht mit welchen Kosten ich rechnen müsste, laut MV kann er alles abrechnen was möglich ist laut Gesetz. Soll ich sie jetzt schon einfordern oder warten bis er evtl doch auf die Idee kommt 2020 abzurechnen? Kann mir echt keine Nachzahlung die evtl darauf resultiert leisten.

In der Kündigungsbestätigung verweist er auf die Abrechnung 2021 das diese dann erstellt wird.

Verweisen darf Dein Vermieter auf vieles ..... nur Nebenkostenabrechnungen sind verpflichtend ! zu erstellen.

Das bedeutet für Dich Du kannst rückwirkend die Abrechnungen auch noch bis 2018 einfordern - Dein Vermieter kann aber evtl. Nachforderungen nur noch für das Jahr 2020 einfordern. Weiter zurückliegende Nachforderungen sind für ihn nicht mehr einforderbar. Guthaben hingegen muss ausgezahlt werden.

Du kannst sogar Nebenkostenvorauszahlungen zurückbehalten, bis der Vermieter die gewünschten / mit Terminsetzung geforderten Abrechnungen aus 2018 und 2019 vorlegt.

Welche Jahre kann ich jetzt genau einfordern und evtl Guthaben daraus erhalten, aber Nachzahlungen nicht leisten zu müssen? Deine Antwort ist mit den Jahren irreführend. Sorry :-)danke

@LiebeMami123

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ..... ergo sind die BK-Abrechnungen für 2018, 2019 und 2020 einforderbar - allerdings hat der Vermieter für 2020 Zeit bis zum 31.12. dieses Jahres.

@LiebeMami123

Für 2018 + 2019 kannst Du Guthaben einfordern, er aber keine Nachzahlung.

Für 2020 kann er noch eine Nachzahlung verlangen, sofern Du mit der Pauschale zuwenig bezahlt hast.

Es gibt kein Gewohnheitsrecht. Anspruch auf die Abrechnungen der letzten drei Jahre hast du aber. Wenn der Abrechnungszeitraum länger als ein Jahr zurück liegt, musst du keine Nachzahlung mehr leisten, ein evtl. Guthaben steht dir aber zu.

Die NK-Abrechnung muß bis zum Ende des jeweiligen Jahres erstellt werden. Gewohnheitsrecht greift m. E. nicht. Aber sicherlich gibt es eine Verjährung - für beide Seiten.

Informier Dich einmal über die Verjährungsfrist und falls noch möglich mahne sie an. Kannst Dich natürlich ins eigene Fleisch schneiden, falls diese Nachforderungen aufweisen.

Das der VM die Jahre zuvor "vergessen" hat abzurechnen heißt nicht das er es gar nicht darf.

Wird kalenderjährig abgerechnet kann er jetzt noch für 2020 und 2021 Nachforderungen geltend machen.

Du dagegen hättest noch Anspruch auf evtl. Nachzahlungen aus den Jahren 2017

- 2019. Also forder diese Abrechnungen ein!

Wirklich aus 2017 auch noch? Ich habe noch nie eine Abrechnung erhalten, daher weiß ich den Abrechnungszeitraum gar nicht, also ob Kalenderjahr oder anderer ist und im MV ist nichts dazu festgehalten, steht nur Frist innerhalb 12 Monate bzw da steht. Was gilt dann rechtlich gesehen? Danke

@LiebeMami123

Die Abrechnung für 2017 hätte, wenn kalenderjährig abgerechnet wird, spätestens am 31.12.2018 zugegangen sein müssen. Ab dem 31.12.2018 bzw. 1.1.2019 um 0 Uhr beginnt die 3jährige Verjährungsfrist und endet am 31.12.2021.