Stromkosten der Hausklärnanlage in den Nebenkosten?

2 Antworten

Die Trennung des Stromverbrauchs ist korrekt. Aber ob es in eurer Abrechnung richtig umgesetzt ist, kann ich natürlich nicht sagen, ohne die Abrechnung zu kennen.

Ich kann dir daher nur allgemein sagen, dass die Stromkosten für die Heizung in die Heizkostenabrechnung einfließen müssen. Und das aber nicht zu 100% nach Verbrauch, sondern zwischen 50 und 70% nach Verbrauch, und der Rest nach Wohnfläche. So will es die Heizkostenverordnung.

Genau genommen war es also bislang falsch gemacht worden. Auch wenn es keinen separaten Stromzähler für die Heizung gibt, so müssen wegen der im vorigen Absatz erklärten Aufteilung kalkulatorische Stromkosten angesetzt werden. Man rechnet hierbei Strom in einer Höhe von 5-10% der Brennstoffkosten, weil das nach Erfahrungswerten realistisch ist. Nur der verbleibende Anteil an Allgemeinstrom wird dann anderweitig umgelegt.

Gemäß §556a Abs.2 BGB muss der Vermieter vorab über die Veränderung eines Abrechnungsmaßstabs informieren und die Änderung gilt dann erst mit Wirkung ab dem folgenden Abrechnungszeitraum.

Das bedeutet, die Aufteilung des Betriebsstrom für die Heizung kannst du nicht beanstanden, sofern es korrekt laut Heizkostenverordnung berechnet wurde. Wohl aber kannst du die Änderung des Maßstabs für den übrigen Teil des Allgemeinstroms beanstanden, falls vorab keine Benachrichtigung einging.

ja, es ist üblich, wenn es möglich ist, einzelmessungen zu machen

aber dein geld ist nicht weg, das haben jetzt nur die anderen mieter

Und es bedarf auch nicht dem Hinweis auf eine geänderte Abrechnungsmethode? :) Aber ich bin schon beruhigt dass ich mit dem Geld anderen Menschen helfen kann *g*