SAT Anlage auf Nebenkosten umlegbar?

7 Antworten

ja das hab ich ja verstanden, aber konkret bekommen wir (alle MIeter) jedes Jahr 420 € berechnet, und ich kann mir keine Wartung vorstellen zu dem Betrag. ABgesehen davon, müsste er dann doch auch die Belege einsehen lassen, oder ?

420 € finde ich auch sehr viel.

Einsicht in die Unterlagen muss er natürlich gewähren.

ja, kann

das ist nicht die anschaffung, das sind die laufenden kosten

MosqitoKiller  12.01.2013, 10:32

Welche laufenden Kosten in Höhe von 420 Euro sollten denn für eine SAT-Anlage entstehen? Entfernung von Taubendreck vielleicht?

jazon123 
Fragesteller
 12.01.2013, 11:06
@MosqitoKiller

eben.... vor allem jedes Jahr die selbe Summe .... die rechnen einfach die Anschaffung ab und hoffen, das es keiner merkt.... dummerweise sind das despoten und lassen nicht wirklich mit sich reden, jede kleine Frage nach irgendwas nehmen sie persönlich .... ich überlege noch, was wir machen

Gerhart  12.01.2013, 12:51
@jazon123

Lass dir doch durch die Hausverwaltung nachweisen !!! wie jährlich Kosten von 420€ für die SAT.-Anlage entstehen. Wenn für 7 Parteien ein Kaskadeverteiler mit Verstärker eingesetzt sein sollte, dann kann im Dauerbetrieb nicht mehr als 0,05Kwh verbraucht werden. Wenn lediglich ein 8-fach-Multiswitch eingesetzt ist, dann sind die Stromkosten = 0. Die Anlage läuft auch ohne Wartung, wenn alle Teile ordnungsgemäß installiert sind.

jazon123 
Fragesteller
 12.01.2013, 13:25
@Gerhart

es gibt keine Hausverwaltung

Die Sat-Anlage ist Eigentum des Vermieters. Die Unterhaltung der Anlage ist auf die Mieter umlegbar, so wie das im Mietvertrag vereinbart wurde. Andere Kosten als ständiger Stromverbrauch können nicht abgerechnet werden. Bei dieser Anlage ist der Vermieter nicht wie bei Heizungen zur jährlichen oder zweijährlichen Wartung verpflichtet. Deshalb gehört eine eventuelle Wartung der SAT-Anlage nicht zu den wiederkehrenden Betriebskosten.

jazon123 
Fragesteller
 12.01.2013, 13:24

ja das hab ich ja verstanden, aber konkret bekommen wir (alle MIeter) jedes Jahr 420 € berechnet, und ich kann mir keine Wartung vorstellen zu dem Betrag. ABgesehen davon, müsste er dann doch auch die Belege einsehen lassen, oder ?

Gerhart  12.01.2013, 17:56
@jazon123

Das ist dein gutes Recht, lass dir die Belege der ganzen BK-Abrechnung vorlegen. Wer bei einer Position unehrlich ist, schwindelt auch bei anderen. Wann wurde die BK- Abrechnung für 2011 an dich übergeben?

Im Mietvertrag ist hinterlegt, dass die Kosten umgelegt werden (NK).

Eine Umlage wäre n. § 2 Pkt. 15a BetrKV nur in Höhe der regelmäßigen "Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder [...] Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen" wirksam vereinbar.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf

aber ich denke, dass es sich hierbei einfach um eine Pauschale handelt, also eine Art "Abschreibung" der Anschaffungskosten .

Die wären als Modernisierungskosten der Miete zurechenbar.

G imager761

  1. Gemeinschaftsantennenanlagen und Breitbandkabelnetz-Verteilanlage:

Bei Gemeinschaftsantennenanlagen können der Betriebsstrom, das Entgeld zur Nutzung einer nicht zum Gebäude gehörenden Antennenanlage, Sat-Anlage, wiederkehrende Prüfungen durch einen Fachmann auf Betriebsbereitschaft und Gebühren für die Kabelweitersendung umgelegt werden. Ist eine Breitbandkabelnetz - Verteilanlage im Gebäude vorhanden, können zusätzlich zu den vorgenannten Umlagen noch die regelmäßigen Grundgebühren (monatlich) für die Breitbandkabelanschlüsse über Nebenkosten Betriebskosten aufgeteilt werden.

Quelle: http://www.meine-sparsame-wohnung.de/wohnung_betriebskosten_nebenkosten.php