Hilfe bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung?

6 Antworten

Ohne die Abrechnung zu sehen und/oder die Belege nach denen sie erstellt wurde zu kennen, kann hier nicht Rat gegeben werden.

Prinzipiell ist es möglich das es 2 Posten für Gartenpflege gibt, wenn unter dem 2. Posten andere zulässige Arbeiten abgerechnet werden als unter dem 1. Selbes gilt für Multimedia und Kabel.

Außenreinigung könnte das Sauberhalten/Kehren der Fußwege sein. Auch hier lässt sich das ohne die entsprechenden Belege nicht genau sagen.

Winterdienst muss nicht unter die Aufgaben des Hausmeisters fallen. Kann also richtig sein, dass es einen separaten Posten gibt.

Hausmeisterkosten können richtig umgelegt worden sein, aber wieder lässt sich das ohne die entsprechenden Belege nicht richtig sagen. Da es aber anscheinend eine Posten für Winterdienst und Außenreinigung gibt, sollte dem auf jeden Fall nachgegangen werden.

Auch bei Spielplatz lässt sich keine Aussage treffen. Wenn der Spielplatz in der Nähe liegt kann er durchaus auch zu eurem Haus gezählt werden. Allerdings müsste der Posten "Spielplatz" hierfür unter sonstige Betriebskosten in deinem Mietvertrag explizit stehen.

Ich würde dir dringend empfehlen zum Mieterbund oder Anwalt zu gehen und die Abrechnung da prüfen zu lassen bzw. denen einen Auftrag zur Überprüfung zu geben. Hier übers Internet und ohne die Abrechnung oder die passenden Belege gesehen zu haben, lässt sich keine klare Antwort geben.

Das hat mir fürs erste schon geholfen. Ich werde jetzt erstmal einen Widerspruch schreiben und dann mir Hilfe vor Ort holen. Soweit ich weis habe ich das Recht die Belege einzusehen. Ist das richtig? Reicht es wenn ich in den Widerspruch schreibe, dass mir diese Posten nicht schlüssig sind und dahher widerspreche und Belege einsehen möchte?

@meli1904

Widerspruch klingt gleich immer so "böse". Bitte doch erst einmal um einen Termin bei der Hausverwaltung. Erkläre denen, dass Du das erste Mal die Abrechnung bekommst und da Posten drauf sind, die Du näher erklärt haben willst. Dafür werden sie Verständnis haben, denn wenn das einmal geklärt ist oder vielleicht sogar Fehler aufgedeckt wurden, dürfte das auch für die Folgejahre eine relativ einfache Sache sein.

Bei der Hausverwaltung hast Du die Möglichkeit, die Belege einzusehen und Dir ggf. auch Kopien machen zu lassen (Kostenerstattung) oder abzufotografieren und es wird bestimmt jemand bereit sein, Dir das ein oder andere zu erklären.

Grundsätzlich kann das alles so abgerechnet werden, sofern vertraglich vereinbart.

Mehr lässt sich dazu nicht sagen.

Ich würde die offenen Fragen zunächst mit dem Vermieter besprechen.

Hey meli1904!

Deine Fragen ohne Einsicht in die Abrechnung/ Belege zu beantworten, ist - wie meine Vorredner schon mitgeteilt haben - nicht ganz einfach.

Grundsätzlich kann ich dir aber folgendes mitteilen:

  • zum Winterdienst: Egal ob eine Straßenreinigung, ein externer Dienstleister oder das Vermieter-eigene Streusalz – sämtliche Kosten des Winterdienstes können auf den Mieter umgelegt werden. Mit einer Ausnahme: Sollte die Schneeräumung und Sicherung durch den Hausmeister durchgeführt werden, es zu seinem normalen Tätigkeitsfeld gehören und keine zusätzlichen Kosten verursachen, so können die Kosten des Hausmeisters dem Mieter nicht berechnet werden.
  • zum Spielplatz: Spielplätze können ebenfalls zu den Außenanlagen eines Hauses gehören und müssen ebenso gepflegt werden wie Gärten. Die Betriebskosten für den Unterhalt müssen die Mieter tragen – auch die, die keine Kinder haben. 
  • zur Gartenpflege: Die Kosten für die Pflege von Gärten kann der Vermieter laut Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegen, einschließlich Kosten für Personal und Wasser. Allerdings nur, wenn der Garten oder die Gartenflächen auch für alle Mieter von Nutzen sind.

Um genauere Aussagen zu treffen, müssten wir uns deine Abrechnung anschauen.

Gerne kannst du dir auch noch einmal diesen Artikel anschauen: https://www.mineko.de/nebenkostenabrechnung/

Liebe Grüße, Fine ;)

1. Frage: Ja, ist möglich

2. Frage: Das solltest Du Dir von der Hausverwaltung erklären lassen

3. Frage: Außenreinigung muss sein und ist nicht unbedingt Aufgabe des Hausmeisters. Mit einer regelmäßigen Reinigung von Wegen und ggf. auch Fassaden oder irgendwelcher Anbeiteile, wie z. B. eine Briefkastenanlage, wird verhindert, dass die Anlage verlottert.

4. Frage: Am besten mit der Hausverwaltung klären

5. Wenn die Abrechnung gemeinsam für mehrere Häuser gemacht wird, gibt es vielleicht einen Spielplatz der von allen genutzt werden kann, die in der Anlage wohnen. Gibt es allerdings in der ganzen Anlage keinen Spielplatz, darf dieser Posten nicht erscheinen.

6. Winterdienst ist nicht unbedingt Hausmeisteraufgabe. Der Hausmeister fängt vielleicht erst um 8.00 Uhr morgens an, aber der Winterdienst muss ggf. schon ab 6.00 Uhr erledigt werden und auch zu Zeiten, wo ein Hausmeiter keine Arbeitszeit hat. Z. B. am Wochenende.

Fragen über Fragen: Lass Dir einen Termin bei der Hausverwaltung geben. Vermutlich ist das Deine erste Abrechnung, die Du zu dieser Wohnung bekommst und da reicht es dann womöglich aus, dass Du Dir diese einmal erklären läßt und in den Folgejahren weißt Du auch Bescheid. Deshalb werden die Leute dort schon helfen, wenn man sie freundlich bittet. Sie ist außerdem verpflichtet, Dir Einsicht in die Belege zu gewähren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

geh zum mieterbund. hier macht das sicher keiner gratis für dich.

doch...