Ich erhalte als einziger eine Nebenkostenabrechnung (?)

anonymisierte Abrechnung - (Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung)

10 Antworten

Ist das Kalenderjahr 2013 das Abrechnungsjahr? Wann hast du die Abrechnung erhalten? Bitte Antwort, danach bekommst du die richtige Antwort (auch) von mir. Schau auch im MV nach, was konkret vereinbart wurde, Vorauszahlung oder Pauschale.
Sind die BK im MV aufgelistet? Oder gibt es einen Verweis auf die Betriebskotenverordnung?

Der Abrechnungszeitraum der NK-Abrechnung ist 01-02/2013, aber die beiliegende Abrechnung des Versorgers betrifft den Zeitraum 10.2012 bis 03.2013. MV-Ende war der 28.02.2013.

Die Abrechnung ging Ende 2014 ein.

Vereinbart ist eine Vorauszahlung. Die BK sind im MV grundsätzlich aufgelistet. Einen Verweis auf die BKVO gibt es auch...

Danke...

@HausotterJ
Der Abrechnungszeitraum der NK-Abrechnung ist 01-02/2013

Das ist Dein Nutzungszeitraum.

In der Abrechnung muß aber auch der Abrechnungszeitraum, z. B. 1.1. - 31.12.2013, stehen.

@HausotterJ

Ich habe noch immer keine Angabe zum Abrechnungszeitraum. Was du hier schreibst, ist der Nutzungszeitraum. Der Abrechnungszeitraum muss immer 12 Monate umfassen um rechtlich auch wirksam zu sein.

Also die Nebenkostenabrechnung unterliegt zum einen einem Ablaufzeitraum, in dem diese gestellt werden kann und muß. Über das Ablaufdatum gilt eine Nebenkostenabrechnung als nicht wirksam. Ob die gezeigte Abrechnung in Ordnung ist, kann nicht festgestellt werden ,da zum einen die Abrechnung nicht wirklich lesbar ist. Eine Nebenkostenbrechnung nur einem Mieter zu stellen ist eigentlich so nicht machbar. An Deiner Stelle würde ich zu einem Mieterverein, oder einem Fachanwalt gehen und mit deren Hilfe die Sachlage zu klären versuchen. Hier in diesem Forum kann Dir nicht wirklich geholfen werden, zumal wir die Grundlagen, wie Deinen Mietvertrag u. a. nicht kennen. Viel Erfolg!

weil ich über den gesamten Mietzeitraum (3,5 J.) nie eine NK-Abrechnung erhielt

Du kannst die Abrechnungen noch für die Jahre 2011 und 2012 nach verlangen. Sollte eine Rückzahlung für Dich raus kommen, muss sie Dir der Vermieter auszahlen oder von der jetzigen Nachforderung abziehen. Stelle ihm dazu eine Frist z. B. bis 28.02.2015.

alle anderen Mieter keine Abrechnungen erhielten

Das ist allein deren Sache. Kommt auf deren Mietvertrag an und ob sie überhaupt eine Abrechnung haben wollen. Sie hätten ansonsten die gleichen Möglichkeiten, wie Du.

Frage: Kann der Vermieter wählen wem er eine Abrechnung schickt und wem nicht?

Prinzipiell ja, es sei denn die Mieter verlangen eine Abrechnung. Dann muss er, sofern sich das aus dem Mietvertrag ergibt.

Die hohe Nachzahlung wird darauf zurückgeführt, dass die Heizkosten des Versorgers den Zeitraum 10.2012 bis 10.2013 betrifft und somit genau in die Wintermonate fällt.

Das ist falsch, denn der Zeitraum umfasst taggenau 1 Jahr und da sind auch viele Sommermonate dabei, auch wenn es davon in 2013 nicht so viele wirklich gab.

Zur Abrechnung selbst kommt gleich ein eigener Kommentar und dann auch mein Fazit.

Nun zur eigentlichen Abrechnung: Überschrift: Einzelabrechnung der Heizkosten Du schreibst, es ist eine Abrechnung des Versorgers. Es sieht aber eher danach aus, als ob es die Heizkostenverteilung einer Messfirma wie Techem, ISTA oder Brunata wäre.

Es ist erkennbar, dass die Heizkosten zu 50 % auf die Wohnfläche umgelegt werden und die anderen 50 % nach Verbrauch. Gibt es bei Euch einen Wärmemengenzähler für den Heizkreis der Wohnung oder einzelne Messgeräte an Heizkörpern? Diese muss doch jemand abgelesen haben und zwar zum Zeitpunkt Eures Auszugs, also am 28.2.2013. Aus dieser Abrechnung geht das gar nicht hervor. Somit könnte es sein, dass Euch auch die Heizkosten der Wohnung ab März 2013 bis Oktober 2013 angelastet werden. Da sich die Endsumme 9xx,xx € auf den gesamten Zeitraum Okt12 - Okt 13 bezieht und er von Euch 800 € will, ist das sogar sehr wahrscheinlich. Damit ist die Abrechnung auf jeden Fall falsch.

Dieses Blatt stellt nur die Heizkosten dar. Eure Vorauszahlungen fehlen vollständig. Ich vermute der Vermieter war so großzügig und hat nur die Vorauszahlungen für Januar und Februar berücksichtigt, nicht aber die ab Oktober 2012. Dann kommt das mit der Nachzahlung nämlich gut hin. Das wäre dann der nächste gravierende Fehler. Im übrigen müssen die Vorauszahlungen auf einer korrekten Abrechnung ausgewiesen werden.

Dem Vermieter möchte ich noch zu Gute halten, dass dieses Blatt nicht das einzige ist, was Euch im Rahmen der Abrechnung zur Verfügung gestellt wurde. Es müßte auf jeden Fall noch ein Blatt geben, wo auch alle übrigen Betriebskosten aufgeführt werden, sofern ihr für diese Abschlagszahlungen leisten musstet und falls nicht, muss zumindest noch drauf stehen, von wann bis wann genau der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten (=Heizkosten) ist. Dieser darf nur ganze Monate umfassen und nicht länger als 12 Monate sein. Ein Abrechnungszeitraum 12.10.2012 bis 11.10.2013 geht auf keinen Fall.

Angenommen aber, als Abrechnungszeitraum wird Kalenderjahr, also 1.1.2013 bis 31.12.2013 angegeben, dann müßte spätestens dort aufgeführt sein, welcher Anteil der Heizkosten aus der gesamten Jahresabrechnung in diesen Zeitraum fällt, und wieviel ihr voraus bezahlt habt. Ich glaube nicht, dass es ein solches Dokument gibt. Der Vermieter wäre aufgrund der vorliegenden EInzelabrechnung dazu nicht in der Lage.

Es gibt bei Euch für die Jahre vorher keine Abrechnung. Also kann man auch nicht sagen, dass es in den Jahren vorher auch schon immer so gehandhabt wurde, dass für die Heizkosten ein abweichender Zeitraum genommen wurde und man hat das so akzeptiert. Dann könnte man es auch diesmal durch gehen lassen, jedoch fehlt wiederum eindeutig die Abgrenzung des Zeitraums von März bis Oktober 2013.

Fazit aus meinen beiden Antworten:

Schreibt dem Vermieter per Einwurf-Einschreiben, dass ihr diese Abrechnung nicht akzeptiert, da sie nicht den geforderten Standards (Form) entspricht. Was genau falsch ist, soll er selbst heraus finden. Bittet ihn zudem noch um korrekte Abrechnungen für die Abrechnungszeiträume (je 12 ganze Monate) ab 2011 bis zum 28.02.2015. Solltet ihr diese nicht erhalten, erkundigt Euch bei einem Anwalt, wieviel ihr von Euren Vorauszahlungen für diese Jahre zurück verlangen könnt. Da könnte ordentlich was für Euch raus schauen.

Schreib noch mal den Abrechnungszeitraum, das Bild ist zu klein um das erkennen zu können.

Waren im Mietvertrag monatliche Vorauszahlungen vereinbart?

Wichtig ist auch wann die Abrechnung in Deinem Briefkasten war.

Der Abrechnungszeitraum der Betriebskostenabrechnung ist vom 01.01.-28.02.2013.

Der Abrechnungszeitraum des Versorgers ist vom 12.10.2012 - 31.03.2013.

Monatliche Vorauszahlungen waren vereinbart und wurden immer pünktlich geleistet.

Die Abrechnung war pünktlich vor dem Jahreswechsel in meinem Kasten.

Das mit dem Bild tut mir leid... gutefrage.net lässt da leider nicht hochauflösendes zu

@HausotterJ

So wie ich das gelesen habe, besteht ein 12- monatige Frist, die Abrechnung hätte dir also bis Ende März 2014 zugehen müssen. Informiere dich da mal genau! Auch im Netz gibt es da gute Artikel dazu!

Jeder Mieter erwartet eine Nebenkostenabrechnung, wenn er auf die Nebenkosten Vorauszahlungen geleistet hat. Nach dem Gesetz ist der Vermieter verpflichtet, nach Ablauf der vereinbarten Abrechnungsperiode von in der Regel 12 Monaten die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Dazu hat der Vermieter regelmäßig 12 Monate Zeit.

@HausotterJ

Dann wirst Du wohl oder Übel zahlen müssen.

Allerdings erst nach Prüfung, falls Du meinst die Abrechnung ist fehlerhaft.

Ach so die Heizkosten. Da Bild zu klein ja nicht erkennbar.

Wie rechnet denn der Vermieter ab? Im Verhältnis 30/70 wäre auch korrekt.

Und eigentlich besser als 50/50.

@anitari
Der Abrechnungszeitraum der Betriebskostenabrechnung ist vom 01.01.-28.02.2013.

Das ist Dein Nutzungszeitraum.

Abrechnungszeitraum müssen 12 Monate sein. Zum Beispiel 1.1. - 31.12.2013

@anitari

Abrechnungszeitraum Oktober 2012/2013 laut den Zahlen aus dem Bild.

Dann wirst Du wohl oder Übel zahlen müssen.

Warum?

@johnnymcmuff
Dann wirst Du wohl oder Übel zahlen müssen.

Diese, meine, Aussage ist inzwischen überholt.

@bibi8888

Abrechnungszeitraum ist vermutlich Kalenderjahr. Der Vermieter hatte also Zeit bis 31.12.2014.