Gibt es Ärger, wenn ich an meinen freien Tagen nicht ans Telefon gehe?

2 Antworten

Wenn du frei hast, hast du frei. Wenn der Arbeitgeber von dir verlangt, auch außerhalb deiner Arbeitszeit erreichbar zu sein, muss er dir diese Zeiten auch vergüten. Ganz davon abgesehen, ,müsste er dir dann auch einen Teil deiner Telefonkosten zahlen. Niemand kann dich zwingen überhaupt ein Telefon zu haben.

Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet, an freien Tagen vor dem Telefon zu sitzen und auf die Anrufe deines Arbeitgebers zu warten. Du kannst auch drei Tage bei deiner Schwester in Timbuktu gewesen sein. Das hat den ArbG aber nicht zu interessieren. Frei ist frei. Andernfalls muss der ArbG eben eine Rufbereitschaft einführen und diese entsprechend entlohnen.

Eine Kündigung ist innerhalb der ersten 6 Monate einer neuen Beschäftigung aber nunmal leider immer ohne Angabe von Gründen möglich.