GEZ-Nachzahlung. Gerichtsvollzieher kam ohne vorige Ankündigung?
Hallo. Ich bin ein säumiger GEZ-Zahler und ich hatte längere Zeit keine Briefe mehr dahingehend geöffnet. Jetzt hatte ich gehört, dass gestern bei mir wohl ein Gerichtsvollzieher war und zwei Stunden später die Polizei. Daraufhin habe ich alle Briefe geöffnet und dann doch den Betrag überwiesen (>500€) - Jetzt frage ich mich jedoch wie das Prozedere weiter geht?! Da eben schon eine Vollstreckung läuft, wird dies ja nicht so schnell übermittelt werden. Und was mich wundert (ich aber nicht als Ausrede nutzen möchte), dass ich kein behördliches Anschreiben bekommen habe, sondern nur den Vermerk im letzten Brief der GEZ. Gibt es bei behördlichen Maßnahmen nicht ein Einschreiben oder eine Vorankündigung?
Beste Grüße und Danke für Antworten...
9 Antworten
Nein das gibt es nicht ein foermliches Anschreiben mehr. Es kann aber eine Vollstreckungsankuendigung erfolgen, wann der Vollstreckungsbeamte wiederkommt, aber das ist nicht zwingend notwendig.
Die GEZ Gebuehren wqerden von den Vollstreckungsbeamten der Stadtkassen der Gemeinden vollstreckt. Wenn du jetzt bezahlt hast, dann geht eine Mitteilung an die Stadtkasse als Vollstreckungsbehoerde, das du gezahlt hast und dann ist alles erledigt.
Du kannst aber auch bei der Stadtkasse vorbeigehen und dort die Vollstreckungsstelle aufsuchen. Nimm dann den Zahlungsbeleg mit und lege es dem Vollstreckungsbeamten vor. Er macht sich dann eine Fotokopie und schreibt dann die GEZ an, das gezahlt wurde.
Vermutlich liegt (oder lag) in deiner ungeöffneten Post auch ein Mahnbescheid.
Wenn du darauf nicht reagierst, kommt der Gerichtsvollzieher! Der kommt bestimmt noch mal, denn mit den >500,00 € an die GEZ (die es nicht mehr gibt) hast du vermutlich seine Gebühren nicht beglichen! Die Forderung wird also etwas höher sein, als die reine Schuldensumme!
Ja und? Wer seine Post nicht öffnet, öffnet auch nicht den gelben Umschlag vom Gericht. Der Briefträger bestätigt lediglich den Einwurf des Einschreibens in den Briefkasten.
Ja, per Einwurfeinschreiben.
dummerweise verschickt aber der Beitragsservice keine Mahnbescheide (= gelbe Briefe ....)
da es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung handelt, gilt hier das Verwaltungskostenvollstreckungsgesetz
der Beitragsservice erläßt einen Beitragsbescheid und DIESER ist bereits vollstreckbar ....
Ich würde jetzt nicht mehr allzulange warten, sondern mit dem Zahlungsbeleg direkt zum zuständigen Gerichtsvollzieher gehen, um weiteren Ärger zu verhindern. Wie der heißt und wo der ist, müsste irgendwo in Deinen Unterlagen stehen.
das kann so nicht stimmen, weil der behördliche Weg ein anderer ist und anders verläuft! Natürlich kriegst du die Gelegenheit zu zahlen, den rechtlichen Weg einzuschreiten usw. , bevor die mit dem ganzen Staatsapparat bei dir erscheinen.. Und vor allem ziehen die auch nicht so einfach ab, weilo du nicht da bist, weil die davon ausgehen, daß du informiert bist. Sonst erscheinen die an deinem Arbeitsplatz etc.. Warum hast du denn nicht den rechtlichen Weg eingeschlagen, wenn du - mit Begründung - nicht zahlen kannst oder willst?
Warum öffnest du deine Briefe nicht? Spätestens seit dieser Gefängnisgeschichte klannst du dir doch denken, daß die dich nicht schonen...
der weg ist schon längst eingeschlagen. bei nichtzahlung erfolgt prompt die mahnung. bei weiterer nichtzahlung die festsetzung, dann gefolgt von der vollstreckung. er zahlt seit 2 jahren nicht und länger. da kommt natürlich die polizei mit gerichtsvollzieher erstmal an der meldeadresse. die adresse der arbeit müsstedann erstmal rausgefunden werden und dann muss er sich weigern um einzuwandern. so wie die von dir erwähnte schuldnerin. die ist übrigens nicht die erste die eingewandert ist wegen solchen lapalien.
hallo konti du hast 500,00 € überwiesen hast du auch Belege /Auszüge wen ja ruf beim Gerichtsvollzieher an wegen einnem Termin nim deine ü.w. unterlagen mit und suche das Gespräch zum die Sache klären und den rest betrag zu begleichen damit es nicht noch schlimmer wird und kommt für dich persönlich und der Rest Betrag den offennen
Wird ein Mahnbescheid nicht per Einschreiben verschickt?