GEZ-GERICHTSVOLLZIEHER Vollstreckung ?

13 Antworten

wenn du mit einer eigenen Adresse eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vorgenommen hast, wozu du ja nach einem Umzug auch verpflichtet bist, dann biste reif.. Obwohl und auch wenn du keinen Antrag auf Mitgliedschaft ausfüllst, darfst du jetzt gegen Entgeld WDR etc. gucken, auch wenn dus vielleicht gar nicht willst! Der Crux ist nämlich, daß die deine Daten weitergeben, auch ohne dich zu informieren! Aber auch als Schüler solltest du deine Post unbedingt öffnen, damit du Bescheid weißt - das sollten sie dir eigentlich in der Schule und im Elternhaus beigebracht haben..

Wenn du meinst, bei dir würde ein Befreiungsgrund vorliegen, dann stell einen entsprechenden Antrag. Neuerdings kann eine Befreiung angeblich auch rückwirkend ausgesprochen werden. 

Den Kopf in den Sand zu stecken, ist eigentlich nie eine gute Taktik.

wissen sie, ich habe so viel zu tun mit meinen 22 Jahren das ich oft keine Lust und Kraft für so eine sch...e mehr übrig habe.

@Officer187

Spar dir das Jammern. Bevor du Post vom GV bekommst, verstreicht eine beträchtliche Zeit.

@Officer187

fragt keiner nach. Du bist nicht der einzige der Stress hat auf dieser Welt. Andere Leute haben 2 nebenjobs um ihr Studium finanzieren zu können und müssen sic trotzdem um sochlen Kram kümmern.

@Officer187

das ich oft keine Lust und Kraft für so eine sch...e mehr übrig habe.

Dann sorge für einen passenden Ausgleich. Manche gehen gerne in der Natur spazieren, um Kraft zu tanken. Oder suchen sich ein anderes Hobby.

Davon abgesehen: Sich drum zu kümmern bedeutet 5 Minuten seines Lebens zu opfern. Alleine die Zeit, die du mit Öffnen und Durchlesen der vielen Mahnbriefe damit ersparst, macht das wieder weg.

Deine Ausrede ist, rein nüchtern betrachtet, nun, kindisch.

Zeit ist relativ

@Officer187

Dennoch hattest du genug Zeit, dich darum zu kümmern.

es gibt keine gez mehr und das schon seit mehreren jahren. du bist beitragsschuldner beim beitragsservice, das ist richtig. wenn du dich um deine Angelegenheiten nicht kümmerst, kommt natürlich irgendwann der vollstrecker ins haus.

wenn du schüler bist, hast du trotzdem die beiträge zu zahlen. da sich alg2 und schule gegenseitig in der regel ausschließen, kannst du das vergessen. du bist natürlich verpflichtet zu zahlen.

du kannst einen antrag auf Befreiung stellen und bescheide über bab, BAföG, alg2 beilegen - dann kann man dich befreien, auch rückwirkend. bis zur Bescheidung einer Befreiung bist du beitragspflichtig und musst zahlen. Also komme deinen Pflichten endlich nach und kümmer dich um deine Angelegenheiten.

Danke wissen sie wie lange rückwirkend es geht?

@Officer187

ja weiß ich. die rückwirkende Befreiung ist bis zu 3 jahre rückwirkend möglich. zettel raus:

sehr geehrte Damen und herren,

hiermit bitte ich -Vorname, Nachname, beitragsnummer, - um Befreiung von der rundfunkbeitragspflicht. bitte berücksichtigen sie auch rückwirkende zeiträume. mfg deinereiner

anlage: alle Bescheinigungen, die nachweisen das du Arbeitslosengeld 2 bezogen hast oder BAföG oder bab etc. dann einreichen in Kopie. sofort den Gerichtsvollzieher benachrichtigen und um geduld bitten, da du jetzt zügig einen antrag auf Befreiung stellen wirst.

Hallo habe einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen in dem ich 300€ GEZ zahlen soll.


Da es die GEZ seit dem 01.01.2013 nicht mehr gibt, ist irgendwas an deinen Angaben nicht ganz korrekt.

Meinst du die Rundfunkgebühren?

Ok Zwar habe ich mich nie drum gekümmert aber da ich Schüler bin und
sozusagen Hartz 4 bekomm eh nicht verpflichtet bin es zu zahlen.

Wer keinen Antrag auf Befreiung stellt, muss zahlen, auch wenn er theoretisch unter § 4 RBStV fällt. Vom Jobcenter, Sozialamt, BAFöG oder BAB bekommt man einen Zettel, dem man dem Antrag beifügen muss.

was kann ich tun?

Zahlen. Für alles andere ist es zu spät, da du auf dem Baum gepennt hast.

nö antrag auf befreiung für rückwirkende zeiträume stellen und die unterlagen dazu einreichen.

Zahlen, den Gerichtsvollzieher interessiert es nicht im Geringsten, ob du nach deiner Meinung nicht hättest zahlen müssen. Der hat einen vollstreckbaren Titel.

Durch deine eigene Dusseligkeit bist du in diese Situation gekommen, weil du keine Gebührenbefreiung beantragt hast. Rückwirkend gibt es die auch nicht.

allerdings hat er auch keinen "Vertrag" unterschrieben, sondern die GEZ hat wohl einfach geschaut wer sich neu beim Einwohneramt mit einer Wohnung registriert hat.

ich denke da könnte ein gewiefter anwalt die klage der GEZ auf Zahlung abschmettern oder sogar ein Grundsatzurteil erreichen, dass solcherlei Eintreibungen illegal sind wo nirgends eine Unterschrift vorliegt.

sie können zwar daran erinnern unterlagen einzureichen aber nicht forderungen stellen wenn die GEZ gar nicht weiss wie die verhältnisse vor Ort sind

das wäre so wie wenn das finanzamt von jedem automatisch die steuern für einen merzedes combi verlangt wenn er nicht unterlagen einreicht die belegen dass er anderes auto hat oder gar keines

@ThomasAral

thomas halte dich da raus. mit diesen alten kamellen gibt sich kein einziger Anwalt mehr ab. die klagen wurden alle abgeschmettert seitens des beitragsservice. natürlich wurde mit dem beitragsschuldner kein vertrag abgeschlossen. sie ist von gesetzes wegen verpflichtet sich anzumelden und umzumelden. sie muss oder kann sich befreien lassen, wenn sie einen antrag und beifreungsrelevante unterlagen einreicht.

@ThomasAral

ich denke da könnte ein gewiefter anwalt die klage der GEZ auf Zahlung abschmettern oder sogar ein Grundsatzurteil erreichen, dass solcherlei Eintreibungen illegal sind wo nirgends eine Unterschrift vorliegt.

Die Sache ist durchgeurteilt. Es gibt ein Grundssatzurteil zur Vollstreckung vom BGH. Alles sauber, nichts zu beanstanden.

Auch verwaltungsrechtlich ist der Rundfunkbeitrag sauber. Staatverträge haben Gesetzeskraft und bedürfen nur der Unterschrift der Ministerpräsidenten, wenn sie zwischen verschiedenen Bundesländern beschlossen werden.

@ThomasAral

allerdings hat er auch keinen "Vertrag" unterschrieben

Der Rundfunkbeitrag wird aufgrund eines Staatsvertrags zwischen den Bundesländern erhoben, der durch entsprechende Gesetze Gesetzeskraft hat.

@kevin1905

ja, aber nur, weil eine Krähe der anderen keine Auge aushackt. Wie umstritten die Justiz ist, sieht man ja an der Aussetzung der Düsseldorfer Loveparade Aufarbeitung... Im übrigen steht noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus! Und das hat mehr Gewicht als das Bverwgericht. Grund: ein Verwaltungsakt kann null und nichtig erklärt werden, wenn und weil verfassungswidrig. Und verfassungswidrig ist es, weil kein Rücksicht auf die wachsende Armut vorgenommen wird; soll heißen: ein Millionär (+von denen gibts bei uns ja genug...) zahlt genauso viel wie jemand mit 1 Euro über der Grundsicherung! Das ist natürlich verfassungswidrig, weil nicht demokratisch!! Leider habe ich da noch keine einleuchtende E§rklärung gegen gelesen - kein Wunder: es geht ja um Knete für was eigentlich??? ( Immobilien, Verwaltung etc..)


@bachforelle49

Im übrigen steht noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus!

Völliger Blödsinn. Das BVerG hat schon mehrfach klar Stellung bezogen. Da steht nichts aus.

Da ist nichts Verfassungswidrig an der Gebühr und auch nicht an der Eintreibung der Gebühr.

Und verfassungswidrig ist es, weil kein Rücksicht auf die wachsende Armut vorgenommen wird; soll heißen: ein Millionär (+von denen gibts bei uns ja genug...) zahlt genauso viel wie jemand mit 1 Euro über der Grundsicherung!

Das ist einfach nur Schwachsinn. Müllgebühren sind genauso strukturiert und auch nicht verfassungswidrig.

Nur weil sich die Fraktion der Reichsbürger ständig neue absurde Theorien einfallen lässt, bedeutet das noch lange nicht, dass da etwas dran ist. Informiere dich lieber mal, was Reichsbürger sind. neben dem mit braunen Gedankensatz infizierten Leuten geht es den Reichsbürgern nur drum, zu streiten und "dagegen" zu sein. Notirische Stänkerer. Leute, die gerne die Hand aufhalten, wenn sie Leistungen aus dem Sozialstaat abrufen, die aber verweigern, selbst etwas zu bezahlen. Leute, die Gerichte und Verwaltungen nutzen, wenn sie ihnen dient, die aber nicht anerkennen, dass es die Bundesrepublik gibt, wenn es ihnen gerade nicht in den Kram passt. Bescheuerte Heuchler, mehr ist dieses Volk der "Reichsbürger" nicht. Und wie gesagt sind da genug mit radikalem braunen Gedankengut unterwegs.

natürlich gibt es die auch rückwirkend

@haufenzeugs

Gut zu wissen, dass das rückwirkend geht!

Wer bereits gezahlt hat: Frist 31.12.2014 beachten!

Leistungsberechtigte, die für Zeiträume, in denen eine Befreiung
möglich gewesen wäre, bereits den Rundfunkbeitrag bezahlt haben, müssen sich sputen: “Eine Erstattung bereits geleisteter Rundfunkbeiträge kann vom Beitragsschuldner nur bis zum 31.12.2014 geltend gemacht werden.” (§ 14 Abs. 5 Satz 3 RBStV)

Und nun?

@hauseltr

 das mit dem 31.12.14 bezieht sich noch auf was anders. du kannst drei jahre rückwirkend befreien lassen. beeilen musst du dich trotzdem.