GEZ ignoriert und Gerichtsvollzieher bereits bezahlt. Ist mein Geld für immer weg?

5 Antworten

Wende dich an den Beitragsservice. Da du keinen eigenen Haushalt hattest, gab es somit auch keine Grundlage für die Erhebung des Beitrags.

Das ist keine Behörde, und das heißt auch nicht GEZ, sondern Rundfunkbeitrag und der Gerichtsvollzieher war die Person, der das Geld auch zustand. DER gibt es an die Rundfunkstelle weiter, da er es auch für sie einzieht. Das Geld behält er nicht für sich. Außer dem Teil für seine Kosten, versteht sich.

Das du in ZUKUNFT keine Beiträge zahlst, heißt doch nicht, das die bisherigen Forderung nicht mehr bestehen,

DAS was du gezahlt hast, kriegst du nicht zurück. Du kannst es versuchen, aber sonderlich erfolgreich wirst du damit nicht sein.

Du hast den Beitragsrechnungen nicht widersprochen, damit hast du sie anerkannt.  Egal ob sie jetzt berechtigt waren. Wie gesagt: Versuchen kannst du es, richte dich aber auf einen SEHR langen Bearbeitungszeitraum ein, suche eine Anwalt, und bringe starke Nerven mit.

Schreibe der GEZ und erkläre, dass sich deine Wohnsituation nicht geändert hat und du nach wie vor bei deinen Eltern wohnst. Diese zahlen ja bereits, daher musst du nicht noch zusätzlich zahlen. 

Bitte auch darum, dir die zuviel gezahlten Beiträge zurückzuerstatten. Und höre nicht auf irgendwelche Einwortbeiträge. 

Vielleicht lässt es sich so regeln, dass du NUR die Mehrkosten für den Gerichtsvollzieher zahlst, nicht aber die GEZ-Beiträge selber. Probieren kann man es. 

Du kannst dein Geld teilweise zurück bekommen. Nur die Kosten für den Gerichtsvollzieher sind verloren.

Du schreibst dem Beitragsservice den Sachverhalt, gibst die Beitragsnummer deines zahlenden Elternteils und dessen Namen an und belegst z. B. mit einer Kopie deines Personalausweises, dass du schon immer bei deinen Eltern wohnst. Da für die Wohnung nur einmal bezahlt werden muss, bekommst du den ohne Rechtsgrund gezahlten Betrag erstattet.

Du musst dich an den Beitragsservice des Gläubigers wenden. Ihm mitteilen, dass dich deine Wohnsituation nicht geändert hat und deine Eltern bereits die Rundfunkbeiträge bezahlen. Insofern sei die Forderung nicht rechtens und bittest um Rückerstattung der gezahlten Gebühren, nach Abzug der Kosten für den GV.

Ob man dir überhaupt antwortet oder gar die Gebühren erstattet musst du eben abwarten. Alles schriftlich machen und keinessfalls am Telefon. Die legen nach einem Gespräch mit dir auf und verfolgen die Sache nicht weiter.

Wenn sie dir die Gebühren nicht erstatten wird dir nichts anderes übrig bleiben, als einen Anwalt mit dem Einzug der Gebühren zu beauftragen.

Diese ehem. GEZ ist rigoros wenn es um den Einzug von Gebühren geht.

Lass dir in Zukunft nichts von unwissenden Ratgebern vormachen. Informiere dich selber. Den Schaden hast letztendlich nur du.