Rundfunkbeitrag GEZ und Brief von Gerichtsvollzieher. Was nun tun?

4 Antworten

Zwar alt aber zum vervollständigen. Der BS ist keine ich betone es KEINE Behörde.
Wird Amtshilfe über Stadtkasse für eine nicht Behörde geleistet macht die Stadtkasse sich strafbar bzw die dort handelnde juristische Person.
Nur weil eine nicht rechtsfähige nicht Behörde an unsere Daten gehen kann, heißt das nicht das es sich dann um eine Behörde handelt. Sie hat nur durch das Meldegesetz ein Paragraphen für sich bekommen. Mehr darf dieser Verein nicht machen.
Also irgendwelche Bescheide zu verschicken oder Vollstreckungsersuchen sind nicht Gesetzeskonform.

Das ist ein alter Hut. Der Beitragsservice ist keine Behörde, er ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Rundfunk- und Fersehanstalten, bei denen es sich um Anstalten öffentlichen Rechts handelt, und diese erstellen auch die Bescheide und betreiben ggfs. Zwangsvollstreckung.

Stimmt ist alt. Hase Recht :)

Aber der 15 Ist trotzallem nicht unterzeichnet ....

Was mir eigentlich egal ist. Sammle nur .... Bin ja nicht mehr drin im Bundesverein :)

@Sashman2

Aber der 15 Ist trotzallem nicht unterzeichnet ....

Muss man das verstehen? Du drückst dich sehr kryptisch aus.

Es ist immer schlecht, wenn man Briefe von Behörden einfach ignoriert. Da du auf den Festsetzungsbescheid geschrieben hast, könnte man das Schreiben ja vielleicht als Widerspruch auffassen. Das nützt dir aber offensichtlich nichts, weil sie deinen Brief entweder nicht erhalten haben oder einfach so tun als hätten sie ihn nicht erhalten. Da sie jetzt mit dem Gerichtsvollzieher drohen, gehen sie jedenfalls davon aus, dass der Festsetzungsbescheid bestandskräftig ist und nicht mehr angegriffen werden kann. Natürlich kannst du den Vorschlag von deinem Freund annehmen, aber besteht denn eine Chance, dass du ihm das Geld zurückzahlen kannst?  Ich schlage vor, dass du an den Geschäftsführer, Herrn Dr. Stefan Wolf, des 'ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice' schreibst und einen Antrag auf Niederschlagung der Forderung stellst. Dazu musst du bitte eure Situation  ähnlich wie in deiner Frage schildern und vor allem mit entsprechenden Bescheiden nachweisen, dass deine Mutter Hartz IV = ALG II erhalten hat und immer noch erhält und du kein eigenes Einkommen hast. Deine Mutter hätte nämlich mit den Bescheiden über ALG II einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht stellen können und wäre daraufhin auch befreit worden. Leider hat sie das nicht getan, du solltest aber versprechen, dass sie das in Zukunft tun wird. Dann wärt ihr zumindest für die Zukunft aus dem Schneider, weil ich davon ausgehe, dass du in die Bedarfsberechnung des ALG-II-Bescheides mit erfasst bist. Viel Glück!

Meine mutter hat kein alg II bezogen bzw. Bezieht es nicht. Sie ist angestellt bekommt ca. 1000 im monat raus. Das war der damalige grund warum sie bei mir den alg II antrag ablehnten. Aber so gesehn ist das trotzdem nicht viel geld vor allem mit 2 weiteren person im haus aber das interessiert das amt ja nicht die sind froh wenn sie sparen können. 

Ich denk ich hab lieber privatschulden bei meinem freund als weiter stress mitem gerichtsvollzieher. Und wenn ich dann wieder verdiene kann ichs ihm auch wieder zurück zahlen. Er weiß halt in was für ner blöden lage ich grad steck.

Seit du 18 bist, musst du grundsätzlich Beitrag zahlen, wenn du keinen eigenen Befreiungsgrund hast. Wenn du einen hast, musst du den schriftlich nachweisen und wirst betreit, solange der Gund vorhanden ist.

Deine Mutter könnte sich befreien lassen, wenn sie ALG2 bekommt. Das würde dann für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft - also auch dich gelten. Erst wenn du durch eigenes Einkommen aus der BG rausfällst, musst du du wirklich zahlen.

Wenn man die Befreiung nicht spätestens 2 Monate nach Erhalt des entsprechenden Bescheides beantragt, muss man zahlen, bis man schließlich den Antrag stellt.

Du darfst dich nun bei deiner Mutter bedanken, dass sie dich mit ihrer Ignoranz in diese Schuldenfalle geschickt hat und vermutlich sogar deine Schufa versaut hat.

Beantrage sofort die Befreiung und melde dich beim Gerichtsvollzieher, um eine Ratenzahlung oder Stundung zu vereinbaren.

PS: Die große Ungerechtigkeit dabei ist, dass die "GEZ" den Beitrag genausogut von deiner Mutter fordern könnte. Dann hätte sie den GV am Hals. Da sie schuld ist, sollte sie dir auch da raus helfen.

Meine mutter hat kein alg II bezogen bzw. Bezieht es nicht. Sie ist angestellt bekommt ca. 1000 im monat raus.

Mit 1000 Euro kann und muss man  keine 4-köpfige Familie ernähren. Entweder sie bekommt Aufstockung vom JC und könnte euch damit vom Beitrag befreien oder sie hat weitere Einkünfte (Unterhalt?) und ist selbst beitragspflichtig.

In jedem Fall ist sie an deinen Schulden schuld.

da hilft nur vor gerichtsvollzieher privat insolvenz anmelden ... da es ja nur gegen dich geht und nicht gegen deine mutter ... musst es nur du machen

folgebeträge kannst du mit antrag verhindern, da du ja kein eigenes einkommen hast -- nur leute mit eigenem einkommen müssen zahlen.   

statt privatinsolvenz kannst dir auch einen anwalt nehmen ... da du jedoch bisher nicht widersprochen hast, wird es der schwer haben gegen den gerichtsvollzieher ohne privatinsolvenz durchzukommen

Unsinn - wengen 500 Euro gibts keine Insolvenz.

@Georg63

Und beim GVZ beantragt man das erst recht nicht.