Gerichtsvollzieher gleich bezahlen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Naja 50 Eur werden es nicht werden.

Genau nachlesen kannst Du es hier: http://www.pfaendung.com/GvKostG.html

Ich denke in den 185,-- Eur sind bereits Mahnkosten und Gerichtskosten, enthalten. Sofern es denn über das gerichtliche Mahnverfahren ging. Weiß nicht, welche Möglichkeit die GEZ zur Vollstreckung hat. Die Stadtverwaltung benötigt z.B. keinen Titel. Normalerweise solltest Du mit ca. 20 Eur rechnen im einfachsten Fall.

Du kannst an den Gerichtsvollzieher zahlen oder nachweisen, dass Du die Forderungssumme überwiesen hast. Die Gerichtsvollziehergebühren musst Du aber direkt an den Gerichtsvollzieher zahlen.

Ich würde Dir aber raten, an den Gerichtsvollzieher die gesamte Summe zu zahlen. Dann bekommst Du eine amtliche Quittung und um die Überweisung an die GEZ kümmert sich der Gerichtsvollzieher. Dann bist Du erstmal raus. Nachher heißt es noch, Deine Überweisung ist nicht angekommen.

Allerdings hättest Du bei Hartz 4 - so laut GEZ Homepage - gar keine Gebühren bezahlen müssen. Ich würde auch mal anrufen und fragen, woher die Gebühren stammen, wenn Du doch Hartz 4 bekommst und mit Anwalt drohen. Manchmal wirkt das leider Wunder.

Der einfachste Weg wird aber sein, an den GV die Summe zu zahlen und dann die Belege nochmal einreichen, sofern noch Bedarf besteht.

Mit der GEZ sollte sich niemand anlegen.Die sind knallhart.Deine Briefe sind sicherlich angekommen,warum die das verschweigen,keine Ahnung.Den Gerichtsvollzieher solltest Du gleich bezahlen,wenn möglich.Werden wohl auch Mahngebühreen dabei sein.Bist Du jetzt auf dem laufenden mit den Zahlungen,dürften keine Kosten mehr auf Dich zukommen.Alle drei Monate ist ja die Zahlung immer fällig.Mach doch einen Dauerauftrag oder eine Zahlungsermächtigung,da kann Dir sowas nicht wieder passieren.

der Gerichtsvollzieher arbeitet nicht für umsonst...

Moin,

wenn, dann steht das auf dem Titel.

Eigentlich werden alle Kosten gleich mit vom GV eingetrieben.

Es kann sein, wass noch irgendwelche Zinsen o.ä. seit Titelausfertigung angefallen sind.

Das sollte der GV aber genau sagen u. beziffern können.

Überweise die 185 Euro und zeig dem Gerichtsvollzieher deinen Kontoauszug, wenn er auftaucht. Irgendwelche Kosten musst du noch dazuzahlen, das wird we dir näher erläutern, vielleicht so um 50 Euro.