GEZ Befreiung bei Hartz 4 Empfänger in Partnerschaft?

9 Antworten

Die Befreiung bekommt er automatisch mit seinem Bescheid vom Jobcenter und wenn ihr nicht als BG - ( Bedarfsgemeinschaft / Eheähnliche Beziehung ) angerechnet werdet,dann musst du deinen Beitrag weiter zahlen !

Das ginge nur,wenn ihr verheiratet seid oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft sein würdet oder aber wie oben genannt,dein Einkommen nach dem Abzug deiner Freibeträge auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet würde.

Dies passiert nämlich in den ersten beiden Fällen automatisch und somit würden auch beide befreit sein.

Da es ein Haushaltsbeitrag ist und du erwerbstätig bist, kannst du den Beitrag leisten. In dem Fall kann man sich nicht befreien lassen.

er kann sich befreien lassen, aber sie zahlt trotzdem

@franzi111

Pro Haushalt zahlt eh nur einer, wieso also sollte er sich noch extra befreien lassen?

Du bist mit befreit, wenn ihr als eheaehnliche Gemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft gefuehrt werded beim Jobcenter. Dann koennt ihr gemeinsam eine Befreiung beantragen.

Das hat aber dann auch zur Folge, dass in eurer Bedarfsgemeinschaft dein Einkommen voll angerechnet wird und vom Jobcenter nur noch Geld bekommt, wenn dein Einkommen fuer euch beide nicht aussreicht. Verdienst du zu wenig, bekommt ihr Aufstockung und seid von der Rundfunkgebuehr befreit.

Ich vermute aber mal, das ihr das erste Jahr des Zusammenlebens als Probejahr deklariert habt, damit dein Einkommen bei deinem Freund nicht angerechnet wird. Und dann kannst du natuerlich auf der anderen Seite bei der Rundfunkgebuehr nicht sagen, wir wirtschaften zusammen und stehen fuereinander ein, wenn du auf dem Jobcenter das Gegenteil behauptest. Von daher entweder oder.

In einem Jahr sieht das dann anders aus.

nein du wirst zahlen und er wird abgemeldet. es sei denn du wirst aufgrund der bedarfsgemeinschaft die ihr jetzt bildet in seinem bescheid mit aufgeführt. dann könnt ihr beide befreit werden und du kannst dich abmelden. solange du aber nicht im bescheid stehst, wirst du zahlen müssen.

Die GEZ gibt es nicht mehr.

Es gibt seit 01.01.2013 (!!!) den Rundfunkbeitrag. Der wird pro Haushalt fällig. Und da Du ja offenbar Geld verdienst, bezahl den einfach weiter.

www.rundfunkbeitrag.de

Das weiß wohl inzwischen jeder, dass es die nicht mehr gibt. Aber man kann sich unter dem Begriffeben auch gut vorstellen was gemeint ist.

@YK1972

Eben nicht - die Regeln sind ja auch nicht dieselben. Wenn Du GEZ sagst, denkst Du an die alten Regeln. Und die gelten eben gerade nicht mehr!