GEZ Nachzahlung Befreiung Nachträglich?

2 Antworten

habe das gerade auf der Seite gefunden vom Rundfunk:

Ent­scheidend ist hier das Ein­zugs­datum: Wenn bislang keine Person für die Wohnung Rund­funk­beitrag be­zahlt, dann sollte die an­ge­schriebene Person das Einzugs­datum auf dem beiliegenden Antwort­bogen (oder online unter rundfunkbeitrag.de – dort im Such­feld den Web­code AL06 ein­geben) ver­merken und an den Beitrags­service senden. Ab diesem Datum wird dann der Rund­funk­beitrag für die Wohnung be­rechnet. Der Melde­daten­abgleich 2018 schließt an den vor­an­gegangenen Melde­daten­ab­gleich an, der in den Jahren 2013 bis 2015 durch­geführt wurde. Eine rück­wirkende Anmeldung erfolgt daher frühestens zum 1.1.2016.

Wenn die an­ge­schriebene Person aus sozialen oder gesund­heit­lichen Gründen An­spruch auf Befreiung oder Ermäßi­gung hat, kann dieser rück­wirkend für bis zu drei Jahre geltend gemacht werden. Maßgeblich für den rück­wirkenden Zeit­raum sind auch hier das Einzugs­datum in die Wohnung sowie der Zeit­punkt, ab dem die Voraus­setzungen für Befreiung oder Ermäßi­gung vor­liegen.

Ja, du kannst nachträglich für die Vergangenheit befreit werden. Du musst allerdings den Antrag auf Befreiung mit deinen Belegen noch im Januar 2019 stellen, wenn du für die ganze Zeit des Hartz IV-Bezugs befreit werden willst. Geht der Antrag erst im Februar beim Beitragsservice ein, musst du den Januar 2016 noch zahlen. Also mach schnell.

Für die Zeit ab Febrauar 2018 musst du nachzahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hey vielen Dank für die Antwort. Die haben mir natürlich Ruckzuck eine Rechnung geschickt und fordern erstmal alles zurück. Antrag auf Befreiung habe ich inklusive Nachweise denen per Einschreiben/Rückschein geschickt. Natürlich noch keine Antwort! Ich bezahle denen erstmal 02/2018 bis Heute und der Rest lass ich weg weil ganz ehrlich, am Ende wird es ja eh zurück erstattet. Aber bevor ich monatelang auf mein Geld warte mache ich es lieber so.