GEZ Nachzahlung Befreiung Nachträglich?
Habe heute Post von der GEZ bekommen. Wohne seit 08.2013 in meiner Wohnung. Habe nie gezahlt wurde auch nie kontaktiert. Im Internet habe ich gelesen, dass die jetzt auf jeden Fall von den letzten 3 Jahren einklagen können. Das ist mir bewusst, bin ich ja auch selber Schuld. Nun aber meine Frage:
01.2016 - 12.2016 habe ich Hartz4 bezogen
01.2017 - 01.2018 habe ich Hartz4 bezogen
seit 02.2018 arbeite ich wieder.
Kann ich jetzt nachträglich noch einen Antrag auf Befreiung für 2016 und 2017 stellen, oder habe ich jetzt Pech gehabt? Der GEZ habe ich meine Situation bereits geschrieben, die Nachweise für die beiden Jahre habe ich noch (Bescheide).
Kann mir jemand sagen, ob ich mich noch befreien lassen kann?
2 Antworten
habe das gerade auf der Seite gefunden vom Rundfunk:
Entscheidend ist hier das Einzugsdatum: Wenn bislang keine Person für die Wohnung Rundfunkbeitrag bezahlt, dann sollte die angeschriebene Person das Einzugsdatum auf dem beiliegenden Antwortbogen (oder online unter rundfunkbeitrag.de – dort im Suchfeld den Webcode AL06 eingeben) vermerken und an den Beitragsservice senden. Ab diesem Datum wird dann der Rundfunkbeitrag für die Wohnung berechnet. Der Meldedatenabgleich 2018 schließt an den vorangegangenen Meldedatenabgleich an, der in den Jahren 2013 bis 2015 durchgeführt wurde. Eine rückwirkende Anmeldung erfolgt daher frühestens zum 1.1.2016.
Wenn die angeschriebene Person aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung hat, kann dieser rückwirkend für bis zu drei Jahre geltend gemacht werden. Maßgeblich für den rückwirkenden Zeitraum sind auch hier das Einzugsdatum in die Wohnung sowie der Zeitpunkt, ab dem die Voraussetzungen für Befreiung oder Ermäßigung vorliegen.
Ja, du kannst nachträglich für die Vergangenheit befreit werden. Du musst allerdings den Antrag auf Befreiung mit deinen Belegen noch im Januar 2019 stellen, wenn du für die ganze Zeit des Hartz IV-Bezugs befreit werden willst. Geht der Antrag erst im Februar beim Beitragsservice ein, musst du den Januar 2016 noch zahlen. Also mach schnell.
Für die Zeit ab Febrauar 2018 musst du nachzahlen.
Hey vielen Dank für die Antwort. Die haben mir natürlich Ruckzuck eine Rechnung geschickt und fordern erstmal alles zurück. Antrag auf Befreiung habe ich inklusive Nachweise denen per Einschreiben/Rückschein geschickt. Natürlich noch keine Antwort! Ich bezahle denen erstmal 02/2018 bis Heute und der Rest lass ich weg weil ganz ehrlich, am Ende wird es ja eh zurück erstattet. Aber bevor ich monatelang auf mein Geld warte mache ich es lieber so.