Gewohnheitsrecht für unser Grundstück oder nicht?

7 Antworten

Gewohnheitsrecht für unser Grundstück oder nicht?

Ganz grundsätzlich vorab: Der Begriff "Gewohnheitsrecht" ist in D zu 99,9% obsolet, da es faktisch keinen Rechtsbereich mehr gibt, der nicht bereits durch Gesetze, Verodnungen oder Satzungen resp. Verträge geordnet wäre. Insofern gehört der Begriff eigentlich eher zur Rechtsgeschichte als zum aktuellen Recht. Das trifft natürlich auch auf den Bereich des Besitz- und Eigentumsrechts zu.

Die Zufahrt zu unserem Grundstück ist auch vom Campingplatz. Hier sind wir aber mit dem wegerecht gesichert.

Mit anderen Worten, ihr habt ein Wegerecht für die Zufahrt zu eurem Grundstück.

Der Platz wird jetzt an die Stadt verkauft.

Das soll vorkommen.

Rund um unser Grundstück ist ein Zaum gezogen. Uns wurde gesagt das vom Zaun ca. 1m rund um unser Grundstück herum noch dem Campingplatz gehört.

Möglich. Wer auch immer den Zaun seinerzeit gezogen hat, hat sich vielleicht mangels Interesse beider Seiten an eine ungefähre Linie gehalten, statt die entsprechenden Flurnummern neu einmessen zu lassen.

Wie gehe ich jetzt vor.

Hier muss die Grundstücksgrenze neu eingemessen werden. Das erledigt normalerweise ein ÖbVI (öffentl. bestellter Vermessungsing.) im Auftrag des Anliegers, der die Vermessung durchführen lassen will. In der Falllage wäre eine Kostenteilung zwischen Kommune und euch als Anlieger vermutlich die realistischste Lösung. Siehe dazu u.a.

https://www.oebvi-schroeder.de/leistungen/grenzvermessung.html

Ich wurde noch nicht angesprochen und bis zum Ende des Jahres ist der Platz auch noch besetzt. Können die einfach den Anspruch auf die qm geltend machen?

Natürlich.

Oder haben wir die Möglichkeit zu sagen. Dieses Grundstück ist schon über 30 Jahre wenn nicht länger so wie es ist es soll so bleiben.

Das könnt ihr gerne sagen, nur wird es euch außer Stirnrunzeln und ein paar Lachern nichts einbringen.

Wenn es so bleibt womit muss ich dann rechnen?

Das hängt natürlich vom Ausgang der Vermessung ab. Steht der Zaun auf fremdem Grund, wird er kostenpflichtig entfernt und neu gezogen.

Kann ich das Grundstück abkaufen

Möglich, wenn die Stadt daran kein Interesse hat. Fragen kostet nichts. Bei reinem Grünland dürfte das erschwinglich sein.

oder greift das Gesetz vom gewohnheitsrecht?

Nein, weil es das gar nicht gibt (siehe oben).

Du wirst damit rechnen müssen, wenn die Stadt dieses Gelände übernimmt, dass dieser Grund und Boden neu vermessen wird. Wird die Stadt für dieses Grundstück einen Pächter suchen - oder soll der Grund parzelliert und bebaut werden?

JennyBergmann 
Fragesteller
 24.05.2018, 21:39

Das wissen wir noch nicht. Die Stadt kann ja machen was sie will und hier in der Gegend wird Bauland gesucht. Noch ist alles akkerland daher für uns auch fast keine Grundstück Steuer... Das werden sie wohl ändern wenns ihnen gehört

in so einem Fall gibt es kein Gewohnheitsrecht - man im Übigen alles vermessen und wenn Zaun nicht auf der Grunfstücksgrenze steht, musst ihr ihn umsetzen

ist das Wegerecht grundbuchrechtlich abgesichert?

JennyBergmann 
Fragesteller
 25.05.2018, 10:28

Ja stehen mit im Grundbuch drin

.... ein Grundstück ohne Flächenangabe kann nicht im Grundbuch stehen. Schaue dort also einfach nach.

Im Eigentumsrecht gibt es kein Gewohnheitsrecht. Schwierig zu vermessen, gibt es zwar, aber schwierig bedeutet nicht unmöglich. Eine Vermessung, aber man ist sich nicht sicher? Was war denn das für ein Vermesser?

Dir ist das, was im Grundbuch als dein Eigentum eingetragen ist, womit ich schon mein Verständnisproblem habe: Wie geht das, wenn es nicht vermessen ist?

Wenn der Zaun nicht auf der Grundstücksgrenze sitzt, kann der neue Eigentümer Anspruch auf Herausgabe seines Besitzes stellen.

Ansonsten kannst du nur mit dem noch Eigentümer des Campingplatzes verhandeln, eine neue Grenze entsprechend des Zaunes zu bilden und die entstehenden Flächen abzukaufen. Ich vermute die Versetzung des Zaunes ist billiger.

Alternativ kannst du warten was passiert und evtl mit dem neuen Eigentümer über die „Besitzfläche“ einen Pachtvertrag abschließen.

Da du erst 2 Jahr Eigentümer bist, spielen die 30 Jahre keine Rolle.

JennyBergmann 
Fragesteller
 24.05.2018, 21:44

Der Pächter meinte er weiss nicht genau wo was anfängt weil es von anfang an so bebaut wurde. Von zwei Seiten sind es vom Zaun ca 1 bis 2 m. Die andere Seite beläuft sich auf fast vier Meter vom Zaun. Das vermeintliche Grundstück das ihnen gehört wir von uns genutzt oder es wachsen zum Teil 18m hohe Bäume drauf und das Grundstück ist zum Teil verwildert. Die Seite wo die 4m sein sollen sind voll mit hohen Bäumen und dann grenzt direkt eine Kirche. Da kann man selbst mit viel Fantasie nicht bebauen...

kabbes69  24.05.2018, 21:59
@JennyBergmann

hast du dich schon mal informiert, ob die Gemeinde hier einen Bebauungsplan erstellt hat? Hast du überhaupt schon mal in den Bebauungsplan geschaut? Wenn es als Acker ausgewiesen ist, wie kannst du dort wohnen? (bzw. mit welcher rechtlichen Grundlage wohnst du dort, könnte es sein, dass du auch hier Probleme bekommst, wenn die Nutzung des Campingplatzes aufgegeben wird?

Warst du schon beim Katasteramt und hast gefragt, ob du dort ein Luftbild mit Kataster einsehen kannst?

Evtl. kannst du mit dem Noch Eigentümer des Campingplatzes über eine Kostenteilung für eine Grenzanzeige reden. Ist aber auch nicht kostengünstig.