Wegerecht zu Garagenschwarzbau?

8 Antworten

Ist in deinem Bundesland ein Garagenbau überhaupt genehmigungspflichtig?

Wenn man das mal mit den Gegebenheiten hier vergleicht, solltest du nach 10 Jahren wohl das Recht haben, das Grundstück zu überfahren. http://www.frag-einen-anwalt.de/Wegerecht-ohne-Grundbucheintrag--f66349.html

Der Schwarzbau hat damit erstmal wenig zu tun, du könntest ja auch zu einem einfachen Stellplatz fahren.

Allerdings: Ich würde damit rechnen, dass dein Schwarzbau schnell ins wackeln kommt, wenn du es dir mit dem Nachbarn verscherzt.

Und ich hoffe, ihr habt euch wenigstens über die Abstandsflächen und andere bauliche Vorschriften Gedanken gemacht.

Wenn du mit ihm Zoff bekommst, verwehrt er dir die Zufahrt. 

Da gibt es auch kein Gewohnheitsrecht. Eine kurze Mitteilung ans Bauamt, und du reißt deine Garage wieder ab.

Wieso kann ich mich nicht auf das Gewohnheitsrecht berufen?

@Hastro

Weil es das im deutschen Rechtssystem überhaupt nicht gibt.

@Hastro

Sowas existiert nur in den Köpfen mancher Menschen, nicht auf dem Papier eines Gesetzblattes.

@Hastro

Hey Hastro

Ganz einfach-wenn dein Nachbar sich nicht an deine Gewohnheit gewöhnen will. Gleiches Recht für alle-auch wenn hier für ein nicht existierendes Gesetz.  

Klagen kannst du nicht,dein Schwarzbau würde dir das Genick brechen. 

Respektiere den Wunsch deines Nachbarn und gut. 

Ohne eingetragene Grunddienstbarkeit im Grundbuch des Nachbarn ist jede Nutzung der Zufahrt vom Goodwill des Nachbarn abhängig. Versuche dich also sofort mit dem Nachbarn gütlich zu einigen und mache ihm ein finanzielles Angebot.

Es gibt keine Gewohnheitsrechte. (bzw nur wenn diese vor Erfindung des Grundbucht bestanden ca. 1800)Auch verjährt der Schwarzbau nicht. Wobei Grenzgaragen genemigungsfrei sind.Wurde die Garagenzufahrt mit Einverständniss errichtet, dann muss sich der Eigentümer dran halten.

Klar. Außerdem verjährt ein Schwarzbau nicht. Sobald du es dir mit ihm verscherzt ist er beim Bauamt und die Garage kannst du auf eigene Kosten + Bußgeld entfernen.