Gewohnheitsrecht der Zufahrt über Nachbargrundstück?
Wir wohnne seit 1996 auf unserem Grundstück, durch Anbau eines überdachten Einganges seitens eines Vorbesitzers muss ein Stückchen des benachbarten Grundstücks befahren werden. 1998 erwarb ein neuer Eigentümer das benachbarte Grundstück. Wir waren befreundet, es gab nie Ärgernisse.2002 versetzten wir unsere Fertiggarage an das Ende unseres Grundstückes, bauten ein Carport für unser Wohnmobil, lang, gross....! Unsere Nachbarn unterschrieben und billigten die Grenzbebauung, halfen sogar bei der Carporterrichtung.Nun, nach dem Tod meines Mannes, macht mir der geschiedene Nachbar einige Probleme...! Ok, seine Ex-Frau hatte eine Beziehung zu meinem inzwischen verstorbenen Ehemann...! Seit einigen Monaten macht mir dieser Nachbar, nachdem ich jeglichen Kontakt zu ihm abgebrochen habe, da er andere Vorstellungen "einer guten Nachbarschaftsbeziehung" hat als ich, Vorschriften für das Befahren seines Stücks Einfahrt, um auf mein Grundstück zu gelangen....!Ich bin momentan bemüht, dieses für mich viel zu grosse Grundstück zu veräussern....Sämtliche Interessenten möchten gerne die Gewissheit, ob dieser Nachbar die Zufahrt für Carport und Garage verweigern kann bei Besitzerwechsel....! Soweit ich informiert bin, kann er es nicht - oder liege ich da falsch???? Muss ich irgendetwas an Eintragungen im GB vornehmen????HILFE????
3 Antworten
Damit ein Rechtsanspruch auf das befahren des Nachbargrundstücks besteht, muss ein so genanntes Wegerecht im Grundbuch eingetragen werden beziehungsweise sein oder du musst ihm den entsprechenden Teil des Grundstücks abkaufen.
Aber ich rate dir mal den Gang zum Anwalt an, der kann die bessere und sichere Auskünfte erteilen.
Leider gibt es kein Gewohnheitsrecht. Wegerechte müssen im Grundbuch eingetragen sein, damit sie Bestand haben.
Das Einfachste wäre, dem Nachbarn das Stück Grund abzukaufen. Wenn er da nicht mitmacht, mußt du entsprechend rückbauen oder so verkaufen, wie es ist.
Wenn dieses Wegerecht nicht grundbuchlich festgehalten ist, gibt es das nicht,
Gewohnheitsrecht gibt es im deutschen Rechtssystem sowieso nicht.