Gewohnheitsrecht der Zufahrt über Nachbargrundstück?

3 Antworten

Damit ein Rechtsanspruch auf das befahren des Nachbargrundstücks besteht, muss ein so genanntes Wegerecht im Grundbuch eingetragen werden beziehungsweise sein oder du musst ihm den entsprechenden Teil des Grundstücks abkaufen.

Aber ich rate dir mal den Gang zum Anwalt an, der kann die bessere und sichere Auskünfte erteilen.

Leider gibt es kein Gewohnheitsrecht. Wegerechte müssen im Grundbuch eingetragen sein, damit sie Bestand haben.

Das Einfachste wäre, dem Nachbarn das Stück Grund abzukaufen. Wenn er da nicht mitmacht, mußt du entsprechend rückbauen oder so verkaufen, wie es ist.

Wenn dieses Wegerecht nicht grundbuchlich festgehalten ist, gibt es das nicht,

Gewohnheitsrecht gibt es im deutschen Rechtssystem sowieso nicht.