Ab wann gilt Gewohnheitsrecht bei Zufahrt?

5 Antworten

ist sein gutes Recht vom Nachbarn den Zugang übe sein eigenes Grundstück zu ändern

es wird doch sicherlich auch einen direkten unabhängigen Weg geben

weiß nicht, was du mit "seit Jahren" meinst, aber das klingt schon so, als ob das Gewohnheitsrecht da greifen könnte. Ich glaube, es gibt keine feste Jahreszahl, es muß quasi "schon immer" so üblich gewesen sein.

Selten "sinnige" Antowrt, dass ein anderer Weg gegeben sein könnte, da würde sich doch kein Mensch Gedanken drüber machen und den anderen Weg nutzen. Es gibt tatsächlich ein Gewohnheitsrecht, das etwa ab 20 bis 30 Jahren angesetzt wird. Es gibt sogar ein paar Urteile des BGH und BVerfG dazu. Anwälte möchten das gerne bestreiten, aber wer das Stichwort Inwieke eingibt, findet ein höchst aktuelles Urteil dazu. Ob Gewohnheitsrecht oder ein Notwegerecht vorliegt, ist zu prüfen, beide Rechte schliessen sich gegenseitig aus. Gewohnheitsrecht ist dem Richterrecht vergleichbar in der Wirksamkeit, kann kaum durch Richterrecht ersetzt oder verworfen werden.

Hätte nicht gedacht, dass es so etwas gibt. Krass.
Habe mal bisschen gegoogelt. Einige Meinungen sind: schon ab 5 Jahren.

Ach nein, stimmt nicht.
Ein Jurist zu diesem Thema meint:
"Der Nachbar wird sich nach 5 Jahren auch noch nicht auf Gewohnheitsrecht stützen können."

gar nie.

Wegerecht ist aber einklagbar