Freihaltung einer Fläche (Zufahrt)mit Wegerecht?

4 Antworten

Ja, du musst den Weg frei halten das er jederzeit drüber kann ohne erheblich behindert zu werden. Sitzt du im Auto und liest kannst du ja sofort wegfahren.

Der Weg muss so breit sein das man drüber kann. Bei einem Fahrrecht geht man von 3-3,5 Meter aus

Lies mal bei http://www.nachbarschaftsstreit.de/forum/viewforum.php?f=3

Lesen Sie doch einfach mal nach, was dazu in der ursprünglichen Eintragungsbewilligung für diese Grunddienstbarkeit vereinbart wurde.

Steht da, dass Sie zu bestimmten Zeiten das Recht haben, den Weg wie auch immer zu blockieren, dann dürfen Sie das, sonst aber nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

hier hilft es in die Urkunde (Grundbuchamt-Amtsgericht) einzusehen, aufgrund derer das Wegerecht eingetragen wurde. Dort sollten ggf. weitere Details stehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich schaue morgen (Feiertag) mal ins Grundbuch. Werde entsprechende Informationen hier anhängen. Wenn nur ein Wegerecht, ohne Fahrrecht im Grundbuch steht, wie breit muss denn dann die Zuwegung sein?

Amüsant ist, das der Nachbar meinem Besuch einen Zettel ans Auto hing, dem Besuch meiner anderen Nachbarn jedoch nicht. Liegt wohl daran das ich ihn angemahnt habe mich nicht weiter zu beklauen, und Hausfriedensbruch zu begehen.