Gewerbeanmeldung für Foto-Jobs

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Wenn du deine Leistung anbieten möchtest, machst du Werbung, in diesem Moment wäre es angebracht, auch ein Gewerbe angemeldet zu haben. Du kannst ja deine diesbezüglichen Werbungskosten auch erst dann steuerlich geltend machen.

Meiner Ansicht nach reicht dafür ein Kleingewerbe, da wärst du zumindest von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit. — "Grundsätzlich muss ein Unternehmer vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben, in der er die zu zahlende USt selbst berechnen muss."

Achte darauf, dass die Berufsbezeichnungen, bzw. die Bezeichnungen deines Angebots nicht mit anerkannten Berufsbezeichnungen kollidieren um Probleme mit Innungen, Handwerkskammer etc. zu umgehen. Das Angebot "Eventfotografie" müsste z.B. problemlos anerkannt werden.

Nebenbei: gib' lieber eine Tätigkeit mehr in der Gewerbeanmeldung an, als eine zu wenig, manche Ämter akzeptieren auch den Zusatz: "… und Tätigkeiten, die dem Geschäftszweck dienen." Das macht flexibel, letztlich ist der Geschäftszweck immer der, Einkommen zu generieren, übertreiben sollte man dennoch nicht sein Angebot, chirurgische Eingriffe o. ähnl. kannst du dadurch natürlich nicht anbieten :-).

Nähere Auskünfte — bei Kleinigkeiten gibt es regional Unterschiede — erhältst du kompetent bei den zuständigen Ämtern, z.B. Ordnungsamt (Gewerbeanmeldung) und Finanzamt.

Es ist völliger Blödsinn, zu behaupten, die wollten alle nur dein Geld.

Zum Einen sind Amtsträger zur rechtlich verbindlichen Auskunft verpflichtet, zum Anderen sind Ämter und deren Vertreter hauptsächlich an Zuverlässigkeit der Steuerpflichtigen interessiert und werden sich hüten, dich in irgendwelche Fallen zu locken (das könnte zu Dienstaufsichtsbeschwerden führen).

Zuletzt spielt natürlich dein persönlicher Auftritt da auch eine Rolle. Trittst du bescheiden fragend, also "um Beistand bittend" auf, wird dir niemand so schnell die Türe weisen. Im Gegenteil, viele Menschen (Beamte gehören zu dieser Spezies) sind ganz froh, wenn sie ihr Fachwissen mal anbringen können. Ich habe schon Tipps von Finanzbeamten bekommen, die mir mehr einbrachten, als der teure Steuerberater.

Das was du oben beschrieben hast ist eindeutig Gewerbe und als solches gem. § 14 GewO beim zuständigen gewerbeamt anzuzeigen. Mit Kunst hat das nix zu tun.

Überlegt euch aber gut, ob ihr es zusammen macht oder jeder für sich, der auch mal dem Anderen hilft !? Wenn ihr es zusammen als GbR macht, dann legt in eurem eigenen Interesse ein paar Spielregeln schriftlich fest, z.B. wie werden Gewinne aufgeteilt, wie läuft es, wenn einer aussteigen will !?

Egal ob einzeln oder als GbR: Ihr müsst beide das Gewerbe anmelden. Bei einer GbR wird dies nur jeweils in Feld 1 der Anmeldung vermerkt (GbR mit XY).

Das kommt drauf an was ihr da tatsächlich macht, seid ihr Künstler oder Dienstleister?

Egal was ihr tut ihr könnt euch darauf gefasst machen dass zuerst einmal jeder euer Geld will, wenn ihr wo nachfragt ob ihr euch bei ihnen anmelden sollt/müsst sagen die erstmal ja. Wenn ihr überhaupt kein Plan habt wäre eine Stunde bei einem spezialisierten Anwalt (100-200,-¬) wohl gut angelegt, stellt man nachher fest dass ihr euch hättet wo anmelden müssen zahlt ihr ggf. für jahre nach, das war schon das Ende von vielen....

flash4joker 
Fragesteller
 07.01.2013, 10:06

Ich denke der Weg zum Anwalt bzw. Steuerberater ist ein guter Anfang um grundsätzliche Informationen zu sammeln :)

Um den Gewerbeschein kommt man nicht drum herum, wenn man öffentlich legal seine Dienste anbieten will. Je nach Größenordnung des Umsatzes kann man aber ein "Kleingewerbe" anmelden, was dan steuerlich günstiger ist. Das geht auch mit einer GbR, d.h. mit zwei gleichberechtigten Firmeninhabern, die rechtlich dem Einzelunternehmen ähnlich sind.

chillig80  07.01.2013, 09:04

Ein freischaffender Künstler braucht kein Gewerbe anzumelden, die Frage ist ob sie Künstler sind. Wenn zu zweit firmiert wird, dann ist es in der Regel eher wieder ein Gewerbe.

muc687  07.01.2013, 09:17
@chillig80

Im Text oben steht ja "Dienstleistungen gegen Bezahlung". Da wirds schwer, dem Finanzamt das als künstlerische Tätigkeit zu verkaufen. Dann eher die Nummer mit dem Kleingewerbe.

Geochelone  07.01.2013, 16:34
@muc687

Ich stimme dir zu, dass dies eindeutig Gewerbe ist. Aber ein "Kleingewerbe" gibt es nicht und dementsprechend kann man auch kein Kleingewerbe anmelden ! Es gibt nur eine Kleinunternehmerregelung (Steuererleichterungsverfahren hinsichtlich der MwSt), die aber mit der Gewerbeanmeldung absolut nichts zu tun hat.

muc687  08.01.2013, 12:53
@Geochelone

Oh, Entschuldigung für meine Unkorrektheit. Mein "Kleingewerbe" (Umgangssprache) bezieht sich auf die korrekte Bezeichnung "Kleingewerbetreibende nach §1Abs.2 des HGB". diese sind dann aber nicht dem HGB unterstellt und müssen keine Bücher analog einem Vollkaufmann führen. Die Gewinne müssen dann nicht per BWA, sondern einfach per Einnahmeüberschußabrechnung beim FA angezeigt werden. Eine Umsatzsteuer wird per Ist-Versteuerung angesetzt. So...ich hoffe, das war jetzt präzise.

Wichtig bei der ganze Sache war dem Fragesteller ja nur, ob oben genannte Fotodienste als freischaffender Künstler durchgeht. Dies wird das FA wohl nicht anerkennen, da der Zweck der Unternehmung das Geld verdienen zum Lebensunterhalt ist und nicht die Vermittlung der (Foto)Kunst an andere.

naja - eine steuernummer braucht ihr schon - und ob es "kunst " ist oder nicht hat eher was damit zu tun, ob ihr euch künstlernamen zulegen wollt oder nicht und/oder in die künstlersozialkrankenkasse. aber wenn ihr da snicht gelernt habt wird es wohl schwierig da die dementsprechenden kunden aufzutun:-( und erkundigt euch wegen bildrechten wenn ihr öffentlich fotografieren wollt...