Gewerbeanmeldung für einmalige Selbstständige Tätigkeit?

6 Antworten

Du darfst im Jahr glaub ich bis zu 1000 € nebenbei einnehmen, musst dann aber am Jahresende eine Lohnsteuererklärung ans Finanzamt schicken - wenn du es nicht eh schon tust - und dort dann auch dieses Geld dort angeben. Will der Kunde für deine Arbeit auch eine Rechnung haben, dann musst du ein Gewerbe anmelden. Kleingewerbe reicht in dem Fall, da kostet die Anmeldung keine 30 €... und gilt dann solange bis du dich wieder abmeldest, also theoretisch ein Leben lang. Und da darfst du dann bis zu 17.500 € Umsatz im Jahr machen.

Weiterhin würde ich mir aber überlegen, ob es dir das Wert ist... Wenn die App später in den App Store soll, dann wird dort auch noch eine Gebühr fällig für den Developer-Account usw.

  1. Es gibt im Gewerberecht keine betraglichen Freigrenzen.
  2. Ob Rechnung oder nicht, mit einer einmaligen Tätigkeit wird man nicht Gewerbetreibender und muss nichts anmelden.
  3. Bei der Gewerbeanmeldung gibt es kein Groß- und kein Kleingewerbe.
  4. Niemand verbietet einem mehr als 17.500 Euro zu verdienen.

Fazit: In dieser Antwort wurde ein Haufen Halbwissen wild durch einander geschmissen.

@Geochelone

Hast du meinen Text nicht verstanden? Ich rede die ganze Zeit von einem Kleingewerbe. Dort darf man nur 17.500 € Umsatz im Jahr machen. Verdient man mehr, ist es kein Kleingewerbe mehr und man muss es ummelden.

Zu deinem 3. Punkt: Googel mal nach Kleingewerbe. Da gibt es schon Unterschiede zu einem "großen" Gewerbe. Sogar Wikipedia kennt es. Beim Kleingewerbe kann man sich sogar von der Umsatzsteuer befreien, was Vor- und Nachteile hat.

Fazit: Du hast weniger Ahnung, als du glaubst.

@len1n

Es gibt kein Kleingewerbe, egal was irgendwelche Bayern oder Wikipedia schreiben ! Oder zeige mir einen entsprechenden Paragraphen in der GewO bzw. ihrer Kommentierung. Es gibt nur eine Kleinunternehmerregelung, die gewerberechtlich (also wenn es um die Gewerbeanmeldung geht) überhaupt keine Bedeutung hat, weil es nur ein Steurerleichterungsverfahren ist. Und man darf immer mehr verdienen oder mehr Umsatz machen. Unter Umständen verliert man einfach den Kleinunternehmerstatus.

@Geochelone

ja, und so einen Kleinunternehmer nennt man Kleingewerbetreibenden. Du kannst auch zu jedem Gewerbeamt gehen und sagen, du willst ein Kleingewerbe anmelden, jeder wird wissen, was man meint. Und die IHK nennt es selbst auch Kleingewerbe, nicht nur die bayerische IHK.

Aber mir ist noch was eingefallen. Die 17.500 € Umsatz im Jahr sind nur das Maximum, wenn man sich von der Umsatzsteuer befreit hat. Zahlt man Umsatzsteuer, darf man also mehr Umsatz machen.

Nein, du musst kein Gewerbe anmelden, weil eine einmalige Tätigkeit kein Gewerbe ist. Zur Definition des Gewerbe gehört es nämlich, dass die Tätigkeit auf Dauer angelegt ist. Sobald du aber Werbung schaltest oder es noch mal machst, dann schon. Mit der Höhe der Einnahme hat das nichts zu tun.

ich denke das du das nicht machen brauchst. zum einen ist es eine einmalige sache und zum anderen verdienst du dir ja damit nicht deinen unterhalt. außerdem: wer außer dir und deinem bekannten weiß dann sonst noch davon?

Es gibt Möglichkeiten, dass man für sowas kein Gewerbe anmelden muss, aber sehr wohl die Einnahmen an das Finanzamt melden muss, also am besten dort nachfragen.

Wann man ein Gewerbe anmelden muss, entscheidet das Gewerbeamt und nicht das Finanzamt. Warum also beim falschen Amt nachfragen ?

Nein, ein Gewerbe musst Du nicht anmelden - aber es sollte schon in Deiner Steuererklärung auftauchen.