Kleingewerbe. Beschreibung der Tätigkeit ändert sich?
Hallo zusammen, bezüglich des Gewerbescheins hätte ich eine Frage. Ich habe mich nebenbei als Kleingewerbe angemeldet (IT-Beratung).
Nächstes Jahr möchte ich aber auch nebenbei an Wochenenden auf der Messe arbeiten. Dafür braucht man auch ein Gewerbeschein.
Kann ich die Gage über meinem Gewerbe berechnen lassen? Denn auf meinem Gewerbeschein steht drauf, dass ich Dienstleistungen im IT-Bereich anbiete. Und die Messe-Jobs hat ja im grundgenommen nichts mit IT zu tun.
Oder muss ich mein Gewerbeschein „aktualisieren“ lassen, in dem ich zusätzlichen Vermerk mache wie „Arbeiten auf Messe“?
Auf einer Antwort würde ich mich sehr freuen.
3 Antworten
Zunächst einmal gibt es kein Kleingewerbe oder Großgewerbe. Das nur am Rande. Dienstleistungen im IT Bereich kann auch die Tätigkeit für einen Kunden auf einer IT Messe sein. Durch Beratung oder Wartung / Betreuung der IT auf dem Stand.
Dir steht es aber frei, Deinen Gewerbeschein zu erweitern. Ich wüsste aber nicht dass jemand bei so einem Fall Probleme bekommt. Bei anderen Berufen / Konstellationen mag das anders sein.
Als Künstler selbst besteht keine Abgabenpflicht aus der Rechnung heraus.
wenn Du auf Messen nur für einen Auftraggeber arbeitest, stellt sich für die mich die Frage der Scheinselbständigkeit, so will dieser Auftraggeber dann die Sozialabgaben sparen & die Leute sollen sich selbst absichern.
Messe-Hosteß etc
So könnte man mit dem gleichen Kleinunternehmer die Einnahmen aber splitten, dhl. 1 x ein Konto für Einnahmen 8401 aus IT Dienstleistungen, dann über SKR 03 Kontenrahmen ein weiteres Konto eröffnen z. B. mit 8402 für Messe-Dienstleistungen
Also ich bin jedesmal zum Gewerbeamt und habe den Gewerbeschein ergänzen lassen. Das ist auch wichtig, falls du selbst Rechnungen schreiben willst.
Wenn Du eine Gage für künstlerische Vorführungen, Dichterlesungen oder ähnliches machst, dann denke die Abgabenpflicht an die Künstlersozialversicherung.