Lässt sich das Datum bei einer Gewerbeanmeldung verschieben?

5 Antworten

Hi

Ich hab fälschlicher weise eine Gewerbe-Anmeldung abgegeben...im August 2018...aber fälschlicher Weise den 1.1.18 als Start angegeben ( sogar auf Rat meines Steuerberaters ), da ich schon einige Vorfinanzierungen gemacht hatte ( IT Kram )..

Kam gleich ein "Strafzettel"..hab da gegen irgend ein Schwachmaten-Gesetz "verstoßen"!?

Wir sind in der Sache noch nicht ganz fertig...hier mal die Mail von heute vom sog. "Amt":

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vielen Dank für Ihre Mitteilung. 

Der Umstand, dass es sich ausschließlich um freiberufliche Tätigkeiten handelt, war uns zum Zeitpunkt der Vornahme der Gewerbeanmeldung nicht bekannt. Die Einstufung, ob Tätigkeiten freiberuflich zu werten sind oder nicht, ist leider nicht in allen Fällen eindeutig. So kann beispielsweise die Entwicklung von Computerprogrammen sowohl als Dienstleistung mit höherem Bildungsabschluss (meistens freiberuflich), als auch ohne (nicht freiberuflich) betrieben werden.

 

Prinzipiell ist der Sachverhalt jedoch so, dass entweder eine freiberufliche oder eine gewerberechtlich meldepflichtige Tätigkeit vorliegt. Beides parallel ist nicht möglich. Sollten Sie - in Absprache mit Ihrem Steuerberater - in der Zwischenzeit geprüft haben, dass sie rein freiberuflich tätig sind, fallen Sie nicht unter den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung. Eine gewerbliche Anmeldung wäre in diesem Fall nicht möglich und wir bitten Sie, den Betrieb rückwirkend auf das Beginndatum wieder abzumelden.

 

Sollte jedoch eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen und der Betrieb nicht (ausschließlich) als freiberuflich eingestuft werden, kann vom Tatbestand der Ordnungswidrigkeit leider nicht abgesehen werden. Laut §

14 der Gewerbeordnung ist die Gewerbeanzeige gleichzeitig mit Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu erstatten. Das heißt Sie, als Gewerbetreibende, sind verpflichtet als Beginndatum den Tag anzugeben, an welchem Sie den Unternehmensgegenstand aufnehmen. Eine Falschangabe aus steuerrechtlichen Gründen kann ebenso mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wie eine zu spät erfolgte Anmeldung.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen den Sachverhalt etwas näher erläutern und bitte um entsprechende Rückmeldung bzw. um Einreichung des Abmeldeformulars, falls das Gewerbe - aufgrund der Freiberuflichkeit - rückwirkend abgemeldet werden muss.

 Mit freundlichen Grüßen

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Na ja passt ja ins Bild...Wir Bürger werden ausgepresst wie Zitronen..Die Herren Beamten können verfügen, wie sie wollen..

Niemand wurde geschädigt
Keinerlei Geld bis Dato verdient oder geflossen ( nur programmier-Hirnschmalz ;-) )
Ich werde das "Gewerbe" oder was immer es ist einfach abmelden!

Werde mich mal über Firmengründungen in Rumänien oder Ungarn "schlau" machen ..

passt auf euch auf

Lg

Kina

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Gewerbeanzeige ist jetzt da und an alle möglichen Behörden weitergeleitet. Da kann man nichts mehr ändern. Die einzige Möglichkeit wäre, dass du das Gewerbe zu Tag der Anmeldung rückwirkend wieder abmeldest und zum richtigen Tag neu anmeldest....

Hallo Inntenso, 

interessant wäre zu wissen, warum du die Anmeldung verschieben willst? 

Sofern das noch nicht groß schriftlich festgehalten wurde, ja

Was soll denn das heißen "noch nicht groß schriftlich festgehalten" ? Gibt es auch "klein schriftlich festgehalten" ? Eine Gewerbeanzeige erfolgt auf dem Vordruck GewA1 und sieht damit immer gleich aus. Und wenn die abgegeben und erfasst wurde, lässt sich nichts mehr verändern...

Das ist umgangssprache. Ich mein wenn er das datum 2 stunden später ändern will ist dies noch möglich

das wirst du nicht mehr ändern können, die Maschinerie ist angekurbelt. Demnächst kommen gewisse Briefe