Gewerbeanmeldung - "Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit"

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Da musst du eintragen, wann das Gewerbe beginnt.

Z. B. Meldest du dein Gewerbe am 15.02. an, es soll aber erst zum 01.03. beginnen, dann trägst du da 01.03. ein.

Der Tag der Anmeldung ist ein separates Feld.

Der Einkauf zählt aber auch schon, denn das ist ja eine gewerbliche Tätigkeit schon.

Warum meldest du nicht das Gewerbe an. Dann erhälst du eine Kopie, die du der Bestellung beifügst.

Die Anmeldung bedeutet aber noch nicht, dass du einen Gewerbeschein erhälst.

P.S. Deine Anmeldung geht noch zu verschiedenen Behörden, die ihre Zustimung geben müssen.

Naja, das Datum, ab dem du dein Geschäft führst und nach deinen Schilderungen ist das ab sofort - denn du bestellst ja schon Waren.

Ob du Umsatz machst oder nicht - ist ersteinmal Nebensache.

Allerdings sollte dir klar sein, dass ab dem Datum auch die Kosten laufen (Krankenkasse, IHK, ect.) ....

Das, zu dem du anfangen willst. Auch einkaufen gehört schon mit dazu.