Tätigkeit gewerbe?

1 Antwort

Beide Begriffe sagen nichts darüber aus, womit du handeln willst, daher dürfte dir kein Gewerbeamt diese Begriffe als alleinige Tätigkeit bescheinigen. Das Gewerberecht ist Verbraucher- und Konkurentenschutz, daher muss das Amt wissen, WER WO Was gewerbelich macht.