Gewerbe Vermieter verbietet es
Hallo und guten Abend Mein Problem: Habe ein Gewebe angemeldet und habe den Vermieter nicht um Erlaubnis gefragt da ich nichts in meiner privaten Wohnung betreibe! Ich habe im Stadion einen Tresen übernommen da der jetzige betreiber noch bewegungsunfähig, nach einem motorad unfall, im krankenhaus liegt. Wir werde auch da die arbeit bzw das Gewerbe ausüben... Die kosten der pauschalen Müllabfuhr betragen 3,15€ pro monat und werden auf die Betriebskosten am jahresende gerechnet. Heute habe ich dann eine Abmahnung von der hausverwaltung bekommen und ich soll mein Gewerbe wieder abmelden sonst steht mir die fristlose Kündigung bevor! Wir zahlen immer pünktlich unsere Miete machen keinen lärm und sind keine Messis... Montag suche ich das gespräch mit der Verwaltung und frage nach einen Termin zur Klärung!
Kann ich mich irgendwie vorbereiten? Mit was muss ich rechnen? Was kann ich zur Verteidigung sagen? Kann er mich fristlos kündigen?
Vielen dank scön mal an alle die mir was Raten können!
Gruß andy
15 Antworten
Tigertierandy, den Fehler hat offensichtlich die Mitarbeiter/in von der Stadt gemacht.
Sie hätte nicht Deinen Vermieter sondern Dich persönlich anschreiben müssen, da Du ja für eine Theke im Station nicht auch noch einen Briefkasten hast!
Setze Dich mit denen in Verbindung, damit der Bescheid auf Dich ausgestellt wird und als Ort der Müllabfuhr das Station genannt wird. Die Behörde müsste dann Deinem Vermieter mitteilen, dass der Bescheid an ihn wegen eines Fehlers aufgehoben wurde. Somit bist Du aus dem Schneider.
Das ist ein bisschen verworren.
Wenn du in deiner Wohnung das Gewerbe nicht ausübst, geht das deinen Vermieter doch überhaupt nichts an. Du musst ihm schließlich auch nicht mitteilen, wenn du deinen Arbeitgeber wechselst.
Oder handelt es sich um den Vermieter des Ladenlokals? Dann ist das natürlich erforderlich, dass du als Gewerbetätiger gemeldet bist.
Verstehe ich das richtig: Du betreibst dein Gewerbe überhaupt nicht in deiner Wohnung, sondern ausschließlich im Stadion? Was haben die Müllgebühren dann damit zu tun, oder entsorgst du irgendwas zu Hause in den Mülltonnen?
Solltest du zu Hause ein Gewerbe betreiben ohne Erlaubnis des Vermieters, ist er zur fristlosen Kündigung der Wohnung berechtigt. Da hast du keine Chance.
Wohnst du aber nur in deiner Wohnung, dann geht dein Beruf den Vermieter überhaupt nichts an. Du musst doch die Miete erarbeiten.
Richtig Ich betreibe es nur im Stadion Nehme kein Müll mit nach Hause und produziere privat auch nicht mehr als vorher!
Wenn man ein gewerbe an meldet bekommt man gleich am Schalter eine Karte von der städtischen müllabfuhr die man ausfüllen muss, die frau rief auch bald an und fragte was ich so betreiben möchte und was anfallen würde... Die 3,15€ sind dann die kleinsten Gebühren die sie eine aufdrücken können! Obwohl man gar nichts macht... Ich nehme ja nicht kaputte becher mit nach Hause...
Woher weiß denn die Hausverwaltung von deinem Gewerbe?
Ein Gewerbe muss nicht beim Vermieter genehmigt werden, selbst wenn du zuhause Kugelschreiber zusammenbaust. In deinem Fall so oder so, da du die Tätigkeit ja gar nicht zuhause ausübst.
http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=4a5d88dc0094d&akt=news_recht
Wieso sollte im Mietvertrag stehen, dass Du außerhalb Deiner Wohnung kein Gewerbe ausüben darfst! Ich bin zwar kein Mietexperte, aber das hört sich doch sehr abenteuerlich an!
Wenn das nur deine Postadresse ist , dann brauchst du dir keine sorgen machen.
Auch wenn es im Mietvertrag steht, bzw es eine schriftlichen Genehmigung Bedarf?