Verantwortung Wartung Feuerlöscher Gewerbe?

4 Antworten

Wartungskosten für Feuerlöscher sind umlagefähig. Das muss aber in den sonstigen Betriebskosten ausdrücklich genannt werden.

Was wenn es nicht ausdrücklich genannt wurde?

Davon ging ich ja aus, wenn der Vermieter ausreichend Feuerlöscher usw. zur Verfügung stellt, wer übernimmt dann aber die Wartung alle zwei Jahre? Der Mieter der Fläche oder eben der Vermieter

@MrBubble91

Bei 0815-Gewerbe sind die Kosten wie schon geschrieben auf den Mieter umlegbar, so denn eine Vereinbarung besteht.

Der Mieter muss aber auch selber drauf achten, dass die für ihn geltenden Brandschutzbestimmungen eingehalten werden.

Das Bereitstellen der Feuerlöscher (Anschaffungskosten und Installationskosten) hat der Vermieter nach § 556 BGB zu tragen. ABER: nur für den privaten Bereich. Im Gewerbemietvertrag können da andere Absprachen vereinbart werden.

Das hat aber mit der Wartung wieder nichts zu tun. Das fällt dann in die Betriebskosten.

Der Gewerbetreibende ist für die Sicherheit seiner Gewerberäume verantwortlich, wenn die Technik nicht im Gebäude verbaut ist, wie z. B. Steigleitungen.

Nehmen wir an die Technik ist ausreichend vorhanden, Feuerlöscher usw. auch. Wer übernimmt dann aber die zweijährliche Wartung dieser Feuerlöscher?

Der Mieter, der die Flächen mit dem Feuerlöscher gemietet hat oder eben der Vermieter?

@MrBubble91

Der, der im Vertrag steht. Gewerbeverträge sind anders gestrickt als private Mietverträge. Die Gewerbepolizei kommz zum Gewerbetreibenden und nicht zum Vermieter, wenn die Prüfung nicht ausgeführt wurde.

Bei uns ist die Hausverwaltung zuständig...aber die Feuerlöscherfima meldet sich automatisch!

Ersteinmal ist der Gebäudeeigentümer verantwortlich. ( Bei privater Nutung der Mieträume)

Im gewerblichen Bereich ist es jedoch so, dass der gewerbliche Mieter der Geschäftsräume für die Sicherheit und deren regelmäßigen Kontrollen in der Verantwortung steht.