Gewerbe-Mietrecht: Darf ein Vermieter unangekündigt besichtigen?

4 Antworten

Die beste Quelle ist der Mietvertrag selbst. Bei Gewerbemietverträgen ist man relativ frei in der Gestaltung und vielleicht hat sich der Vermieter in den Vertrag reingeschrieben, dass er jederzeit zur Besichtigung kommen kann, mit oder ohne vorherige Anmeldung.

Steht so etwas nicht drin, ist die Sache ganz einfach: Das Hausrecht hast Du selbst und Du kannst ihn dann bitten, Besichtigungen auf 1x pro Jahr oder seltener zu beschränken und diese Besichtigungen z. B. 2 Wochen vorher anzukündigen.

Du solltest eines bedenken: Ganz verhindern kannst Du solche Besichtigungen nicht, denn lt. §535 des BGB ist eine der Hauptpflichten des Vermieters diese hier:

Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Wie soll er diese Pflicht erfüllen, wenn er nicht die Möglichkeit bekommt, das Objekt von Zeit zu Zeit selbst zu besichtigen? Es ist schließlich nicht davon auszugehen, dass ein Mieter wirklich jeden zwischenzeitlich eingetretenen Mangel sofort meldet oder überhaupt erkennt.

Bei Gewerbeobjekte ist bestimmt auch noch zu unterscheiden zwischen kleinen Büros und Läden und größeren Hallen oder Werkstatträumen. Der Vermieter muss eben auch Gelegenheit bekommen, in Hallen oder Werkstätten nachzusehen, ob sein Objekt evtl. durch Missachtung von Sicherheitsvorschriften insgesamt in Gefahr ist. Beispielsweise durch Lagerung von Sachen, die nicht oder nicht in der Menge im Objekt gelagert werden dürfen, Aufstellung oder Lagerung von schweren Maschinen oder Teilen, die die Tragfähigkeit des Bodens oder von Decken überschreiten usw.

Fazit: Entweder es steht was dazu im Mietvertrag, dann gilt das oder wenn nicht, musst Du dem Vermieter die Möglichkeit zur Besichtigung von Zeit zu Zeit einräumen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Den Miet-Vertrag kenne ich nicht und es geht hier um drei kleine Büro-Räume.

Ich möchte auch nicht das Besichtigungsrecht absprechen, ich will nur vorher informiert werden. Konkret geht's hier darum, dass wir umziehen und der Nachmieter umbauen möchte. Dagegen spricht auch nichts, aber unangekündigt sollte das nicht passieren.

Aber wenn sich das Gewerbe-Recht nicht oder kaum vom Privat-Recht unterscheidet, ist die Sache ja klar. Ich bezweifle, dass irgendetwas dazu im Vertrag steht (nicht bei dem Laden :D), also gilt das Gesetz und laut Gesetz muss es eine vorherige Ankündigung geben.

Ich hab auch nicht vor, damit vor Gericht zu ziehen, ich will nur der Geschäftsführung einen groben Überblick verschaffen können und die hat auch Zugriff auf den Miet-Vertrag.

Und es interessiert mich :D

  1. richterlichen Beschluss braucht es für Durchsuchungen oder dergleichen durch Behörden. Eine Privatperson kann so etwas sowieso nicht vollstrecken (wie kommst du da drauf überhaupt?
  2. Darf nur mit deiner Einwilligung die Räume betreten
  3. Hat jedoch das Recht zu Wartungszwecken und Begutachtung des Zustands des Gebäudes die Räume einmal im Jahr nach vorheriger Rücksprache (und ausreichend begründet) und deiner Anwesenheit zu besichtigen.
  4. Ist immer sehr fallbezogen

Näheres hierzu findest du hier:

Gewerbe/Privat ist größtenteils gleich, bei den obrig verlinkten Quellen findest du viele nützliche Details mit genauen Quellen/Urteilen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eine Mitarbeiterin des Vermieters ist hier unangekündigt aufgetaucht und ich will wissen, ob sie das darf. Konkret geht's hier um einen Nachmieter, allerdings muss der Vermieter sich dann trotzdem vorher ankündigen - zumindest im Privat-Recht.

Aber danke, ich werd mir deine Links Mal zu Gemüte führen

@Palladin007

Hi, in den verlinkten Quellen findest du rechtliche Verweise auf Gesetze und Urteile. Und solch eine Besichtigung muss angekündigt sein. Darüber hinaus wäre der Mietvertrag interessant.

Wenn ihr es nicht wollt - warum auch immer: Einfach abweisen und bitten einen Termin zu vereinbaren. Generell ist ein Nachmieter pro Woche zur Besichtigung zumutbar, sofern dieser vorher angekündigt oder persönlich vereinbart wurde, aber keinesfalls spontan (Hinweis DSGVO mit Datenschutz usw. eine sehr heikle Sache ;) )

@TW1920

Dann werd ich das Mal so weiter geben, hab ja jetzt ein paar Quellen, auf die ich mich beziehen kann :D

Das macht die Frau (die Mitarbeiterin vom Vermieter) nämlich ganz gerne - einfach so auftauchen.

@Palladin007

Klingt ja richtig toll zu sein mit dieser Mitarbeiterin vom Vermieter^^

Einziger Trost: bald seid ihr die los xD

@TW1920

Nö, wir ziehen in ein anderes Gebäude im selben Gewerbegebiet und das ganze Gebiet gehört dem Laden :D

@Palladin007

Oh - dann mein Beileid! Naja, nicht auf der Nase rumtanzen lassen. Und nach Möglichkeit drauf achten was im Mietvertrag besteht und euch nicht schikanieren lassen ;)

@Palladin007
Eine Mitarbeiterin des Vermieters ist hier unangekündigt aufgetaucht

Natürlich darf sie das und Du darfst Ihr den Zutritt verweigern, wenn sie nicht belegen kann, dass mietvertraglich ein jederzeitiges Zutrittsrecht zwecks Besichtigung ohne Vorankündigung möglich ist.

Kenne zwar keine Gesetzes Texte

Aber unangekündigt nur wenn es dir recht ist
Du könntest ja grad im kundengespräch sein
Wäre bekommen oder Urlaub haben

Ich wäre sehr verwundert wenn du als Mieter da nicht entsprechende Rechte hättest

Würde mich auch wundern, aber ich weiß es leider nicht wirklich sicher.

Es macht sich allerdings viel besser, wenn man irgendetwas in der Hinterhand hat, bevor Man sich an die Geschäftsführung wendet :D

Steht dazu was im Miet-/Pachtvertrag?

Den kenne ich nicht, würde mich aber wundern, denn die ganze Konstellation war vorher eine Firma, die sozusagen aufgesplittet wurde und das in sehr kurzer Zeit.

@Palladin007

Das wäre schon relevant zu wissen. Wenn diesbezüglich was im Vertrag steht, wird das rechtens sein. Bei einem Verbraucher wäre eine solche Klausel sicherlich ungültig, aber im gewerblichen Bereich kann praktisch "alles" in den Vertrag aufgenommen werden.